Grundkapital Aktiengesellschaft (AG)
Bei der Gründung einer AG ist ein Grundkapital von 50.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei handelt es sich um einen Mindestbetrag, der natürlich auch höher ausfallen oder im Laufe der Jahre aufgestockt werden kann. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft dient als Sicherheit und und wird in Haftungsfällen eingesetzt. Die Haftung der AG für Verbindlichkeiten ist auf das Grundkapital beschränkt.
10 Juli 2024