Ein Verteilervermerk unter einer geschäftlichen Korrespondenz ist in Zeiten der digitalen Kommunikation weitgehend überflüssig geworden und auch dann nicht nötig, wenn man im Brieftext bereits darauf verweist, dass die Informationen an bestimmte zusätzliche Adressaten weitergegeben werden sollen.
Trotzdem ist eine kleine Regel hierzu bislang in der DIN 5008 enthalten geblieben. Sie sieht ganz einfach vor, den Verteiler mittels der fett gedruckten Überschrift Verteiler und den entsprechenden Namen darunter nach einer Leerzeile Abstand unter die getippte Signatur oder, falls vorhanden, unter den Anlagevermerk zu platzieren.