Um innerhalb eines Briefes besonders wichtige Aspekte hervorzuheben bzw. besondere Aufmerksamkeit auf sie zu lenken, gibt es unzählige Möglichkeiten der Hervorhebung, und bis auf eine, die Unterstreichung, sind alle nach der DIN 5008 in Ordnung. Die Unterstreichung ist deshalb kein gutes Mittel, weil je nach Schriftart und Schriftbild bestimmte Buchstaben wie g, q, y, p nach unten abgeschnitten werden und im Zweifel manchmal dadurch unklar werden kann, um welchen Buchstaben es sich handelt. Man kann zwar einwenden, dass das egal ist, da jeder Leser schon aus dem Kontext und dem Wort an sich ablesen kann, um welchen Buchstaben es sich handelt, aber es ist unschön. Wenn eine Unterstreichung also nicht zwingend nötig ist, verzichtet man besser darauf.
Apropos Schrift bzw. Font: In geschäftlicher Korrespondenz sollte man auf zu verschnörkelte und verspielte Schriftarten grundsätzlich verzichten, denn das macht erstens keinen seriösen Eindruck, und zweitens kann auch, das die Leserlichkeit erschweren. Am allerbesten sind einfache, serifenfreie Schriften wie zum Beispiel Arial.
Gute Mittel der Hervorhebung, die auch mit der DIN 5008 konform gehen, sind zum Beispiel:
fette Hervorhebung
Hervorhebung durch andere Schriftfarbe
Hervorhebung durch Kursivsetzung
HERVORHEBUNG DURCH VERSALIEN
Diese vier Mittel lassen sich natürlich auch miteinander kombinieren.
Nicht sinnvoll (wenn auch DIN 5008-konform) sind Anführungszeichen (da diese grammatikalisch falsch oder unpassend sein können), eine größere Schriftgröße (weil das die optische Gestaltung des Textes stört), eine andere Schriftart (weil es mehr irritiert, als hervorhebt).