Anbieter für GmbHs & UGs
Ein GmbH/UG-Geschäftskonto wird von Filialbanken, Direktbanken/Neobanken sowie von FinTech-Unternehmen angeboten. Hier präsentieren wir zunächst einen Überblick über ausgewählte Banken, die einer GmbH oder UG ein leistungsstarkes Business-Konto bieten, das sich auch für Gründer und kleinere Unternehmen eignet.
Grundgebühr bei monatlicher Zahlung: 9 € (10,71 € mit MwSt.)
Grundgebühr bei monatlicher Zahlung: 11 € (13,09 € mit MwSt.)
- Ein Geschäftskonto ist für die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) gesetzlich vorgeschrieben.
- Das Konto muss bereits während der Gründung eröffnet werden.
- Ein Geschäftskonto für die GmbH oder UG können Sie bei Filialbanken, Online-Banken und FinTech-Anbietern eröffnen.
- Aktuell haben 16 Anbieter ein GmbH/UG-Geschäftskonto im Programm.
Allgemeines zu den Rechtsformen GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
Sowohl die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) als auch die UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt, sind Kapitalgesellschaften. Die rechtlichen Grundlagen für ihre Geschäftstätigkeit werden durch das GmbH-Gesetz geregelt.
Mit Ausnahme der Vorgaben für das Stammkapital gelten für GmbH und UG (haftungsbeschränkt) weitgehend identische gesetzliche Vorgaben. Sobald eine UG in der Lage ist, ein Stammkapital in Höhe von 25.000 € aufzubringen, kann sie in eine GmbH umgewandelt werden. Deshalb behandeln wir GmbH und UG hier in einem gemeinsamen Artikel. Im Hinblick auf die gesetzliche Geschäftskonto-Pflicht und infrage kommende Kontoangebote gibt es zwischen beiden Gesellschaftsformen keine Unterschiede.
Definition von GmbH/UG als Kapitalgesellschaften
GmbH und UG sind Kapitalgesellschaften. Als juristische Personen verfügen sie über eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Unternehmen mit den Rechtsformen GmbH/UG können im eigenen Namen Eigentum erwerben, Vermögen besitzen oder erben sowie eigenständig vor Gericht agieren.
Unternehmen mit den Rechtsformen GmbH und UG zur doppelten Buchführung und zur Erstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Besteuert werden beide Gesellschaften nach dem Unternehmensteuerrecht.
GmbH und UG unterliegen jeweils der beschränkten Haftung. Für Verbindlichkeiten haften diese Unternehmen ausschließlich mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche Haftung der Gesellschafter ist normalerweise ausgeschlossen.
In der beschränkten Haftung einer GmbH oder UG liegt ein wesentlicher Grund, um bei der Gründung eine dieser Rechtsformen zu wählen.
Organe und Vertretung einer GmbH oder UG
Die Gesellschafter, die Gesellschafterversammlung sowie die Geschäftsführung sind die Organe einer GmbH oder UG. Als Geschäftsführer können eine oder mehrere Gesellschafter agieren. Ebenso ist die Beschäftigung eines angestellten Geschäftsführers möglich. Das vierte Organ dieser Gesellschaftsformen ist gegebenenfalls ein Aufsichtsrat, dessen Bestellung jedoch nur für Firmen mit mindestens 500 Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben ist.
Der oder die Geschäftsführer einer GmbH/UG vertreten die Gesellschaft vor Gericht und im Geschäftsverkehr. Außerdem verantworten sie die technische und kaufmännische Leitung des Unternehmens.
Gründungsvoraussetzungen für die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt)
Eine GmbH oder eine UG (haftungsbeschränkt) können durch einen oder mehrere Gesellschafter gegründet werden – rechtliche Vorgaben für die maximale Anzahl der Gesellschafter gibt es bei beiden Gesellschaftsformen nicht. Bei einer Ein-Personen-Gründung übernimmt der Gründer die Aufgaben des Geschäftsführers in Personalunion.
Die Gesellschafter einer GmbH oder UG müssen im Verlauf der Gründung einen Gesellschaftervertrag oder ein vereinfachtes, standardisiertes Gründungsprotokoll erstellen, das für eine GmbH/UG mit nur einem Geschäftsführer und maximal drei Gesellschaftern infrage kommt. Diese Dokumente müssen durch einen Notar beglaubigt werden. Dieser nimmt auch die Anmeldung für den Eintrag ins Handelsregister vor. Sie kann erfolgen, sobald die Gründer einer GmbH oder UG ein Geschäftskonto eröffnet haben und dem Notar ein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals der Gesellschaft auf dieses Gründerkonto vorliegt. Mit dem Handelsregistereintrag ist die GmbH- oder UG-Gründung abgeschlossen.
Das Stammkapital für die Gründung einer GmbH oder UG bringen die Gesellschafter in Form ihrer persönlichen Kapitaleinlagen – der sogenannten Stammeinlagen – auf, die sich in ihrer individuellen Höhe unterscheiden können.
Die Höhe des erforderlichen Stammkapitals für die Gründung ist einer der wesentlichen Unterschiede zwischen GmbH und UG.
GmbH-Gründung – mit einem Stammkapital von mindestens 25.000 €
Das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft ist das Mindestvermögen, das die Gesellschafter einzubringen haben, damit die Gründung vorgenommen werden kann. Seine konkrete Höhe, die über der gesetzlich geforderten Untergrenze liegen kann, wird im Gesellschaftervertrag vereinbart.
Das Stammkapital einer GmbH beträgt mindestens 25.000 €. Es ist auf ein Geschäftskonto einzuzahlen, das von einer GmbH in Gründung (GmbH i.G.) schon im Gründungsprozess eröffnet werden muss. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Einbringen eines Teils des Stammkapitals einer GmbH auch in Form von Sacheinlagen erfolgen. Zum Gründungszeitpunkt müssen mindestens 50 % des Stammkapitals vorhanden und nachweisbar sein. Bis zur endgültigen Erbringung des Stammkapitals hat die Gesellschaft als juristische Person gegenüber den Gesellschaftern eine Forderung, für deren Erfüllung sie gegebenenfalls auch mit ihrem Privatvermögen haften.
Gründung einer UG – schon mit einem Stammkapital von 1 € möglich
Rechtlich gesehen ist die UG (haftungsbeschränkt) eine Sonderform der GmbH, die im Hinblick auf die Anforderungen an das Stammkapital einen vereinfachten Gründungsprozess ermöglicht. Die Möglichkeit, statt einer GmbH eine UG zu gründen, wurde 2008 im Rahmen einer Novellierung des GmbH-Gesetzes geschaffen, um angehenden Unternehmern auch bei begrenzten Kapitalvoraussetzungen einen unkomplizierten Zugang zu Gründung einer Kapitalgesellschaft mit deutscher Rechtsform zu ermöglichen.
Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) ist bereits mit einem Stammkapital von 1 € möglich. Die Rechtsform der UG (haftungsbeschränkt) wird deshalb auch oft als „Mini-GmbH“ oder „1-€-GmbH“ bezeichnet. In der Praxis werden viele UG (haftungsbeschränkt) zunächst mit einem Stammkapital zwischen 500 und 1.000 € gegründet.
Umwandlung einer UG in eine GmbH
Nach der Gründung ist eine UG (haftungsbeschränkt) gesetzlich dazu verpflichtet, ein Viertel der jährlichen Gewinne als Rücklagen auf das Stammkapital einzuzahlen, bis eine Kapitaldecke von 25.000 € vorhanden ist.
Wenn die UG das für eine GmbH vorgeschriebene Stammkapital erreicht hat, kann durch Gesellschafterbeschluss ihre Umwandlung in eine GmbH erfolgen. Ebenso ist es möglich, auch danach die Rechtsform der UG beizubehalten.
Geschäftskonto GmbH/UG: Ein Firmenkonto ist gesetzlich vorgeschrieben
Ein Geschäftskonto ist für eine GmbH oder UG ebenso wie für alle anderen Kapitalgesellschaften, aber auch für eingetragene Vereine und eingetragene Genossenschaften gesetzlich vorgeschrieben – die Nutzung eines privaten Girokontos als Firmenkonto ist für Unternehmen dieser Rechtsformen ausgeschlossen und rechtlich explizit verboten. Der Grund liegt in der auf das Gesellschaftsvermögen beschränkten Haftung von GmbH/UG.
Um die für eine GmbH oder UG geltenden Haftungsregelungen abzusichern, ist eine strikte Trennung zwischen dem Vermögen der Gesellschaft und dem Privatvermögen der Gesellschafter erforderlich. Die Buchung aller geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben muss daher von Anfang an auf einem separaten Firmenkonto erfolgen.
Strikte Trennung privater und geschäftlicher Zahlungsvorgänge
Über das Firmenkonto werden sämtliche finanziellen Transaktionen einer GmbH oder UG abgewickelt. Das GmbH/UG-Geschäftskonto darf ausschließlich für geschäftliche Zwecke verwendet werden. Eine Vermischung geschäftlicher und privater Zahlungstransaktionen darf auf keinen Fall erfolgen und kann mit rechtlichen Maßnahmen geahndet werden.
Geschäftskonto GmbH/UG: Kontoeröffnung schon im Gründungsprozess nötig
Für GmbH und UG ist die Eröffnung eines Geschäftskontos Bestandteil des Gründungsprozesses. Eine GmbH oder eine UG in Gründung (GmbH i.G./UG i.G.) eröffnen es zunächst als Gründerkonto und zahlen das Stammkapital der Gesellschaft darauf ein. Erst wenn der Notar, der die Gründung begleitet, darüber einen Kontoauszug erhalten hat, kann er die Anmeldung zum Eintrag ins Handelsregister in die Wege leiten. Mit dem Handelsregistereintrag ist die Gründung einer GmbH oder UG abgeschlossen – erst zu diesem Zeitpunkt setzt auch die beschränkte Haftung des Unternehmens ein.
Kontoinhaber ist immer die Gesellschaft
Inhaber eines Businesskontos GmbH/UG sind nicht die Gesellschafter oder die Geschäftsführung, sondern immer die Gesellschaft. Gesellschafter oder Geschäftsführer sind zur Kontoeröffnung sowie zur Kontonutzung – also der Abwicklung von Kontotransaktionen – befugt.
Die wichtigsten Funktionen und Leistungen eines Geschäftskontos für GmbH und UG
Die wichtigsten Leistungen und Funktionen eines GmbH/UG-Geschäftskontos umfassen:
- Beleglose Buchungen (SEPA, Online-Buchungen)
- Bargeldtransaktionen (Bargeld abheben, Bargeldeinzahlungen am Automaten oder am Schalter)
- Geldkarten für das Abheben von Bargeld und bargeldlose Zahlungstransaktionen (je nach Anbieter und Kontomodell EC-Karten/Girocards, Debitkarten, Kreditkarten mit Überziehungsrahmen
- Beleghafte Buchungen (z. B. Scheckeinreichungen am Schalter)
- Einrichtung eines Kontokorrentkredits, individuelle Unternehmensfinanzierungen
- Fremdwährungstransaktionen
- Unternehmensbezogene Zusatzleistungen, z. B. Integration von Buchhaltungssoftware oder kundenbezogener Bezahlsysteme.
Geschäftskonto für GmbH/UG eröffnen – bei Filialbanken, Direktbanken oder FinTech-Unternehmen
Ein Geschäftskonto für UG oder GmbH können Sie derzeit (Status: Dezember 2023) bei insgesamt 16 Banken eröffnen, zu denen neben etablierten Filialbanken auch Direktbanken/Neobanken und FinTech-Start-ups gehören. Wenn ein Geschäftskonto für UG/GmbH angeboten wird, ist die Kontoeröffnung immer auch als Gründerkonto für eine GmbH in Gründung oder eine UG in Gründung möglich.
Filialbanken
Die besonderen Stärken von Filialbanken wie der Commerzbank, der Deutschen Bank, der Postbank, aber auch der Volks- und Raiffeisenbanken und Sparkassen liegen in individueller Beratung im Filialgeschäft und einem breiten Spektrum an Finanzierungslösungen. Vor allem Gründer, aber auch Unternehmen auf Wachstumskurs können oft sehr stark von der persönlichen Betreuung durch einen Banking-Experten profitieren. KfW-Kredite für Unternehmen und andere öffentlich geförderte Finanzierungen werden ausschließlich durch Filialbanken vermittelt.
Bei einer Filialbank steht Ihnen die gesamte Bandbreite an Bankdienstleistungen sowohl online als auch in den Filialen des Anbieters zur Verfügung. Das Abheben von Bargeld an den hauseigenen Geldautomaten oder im Automatennetzwerk eines Bankenverbundes bleibt oft vollkommen kostenlos. Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden in den Filialen zu günstigen Konditionen abgewickelt. Online- und Mobile-Banking gehören heute auch bei Filialbanken zum allgemeinen Leistungsstandard.
Filialbanken bieten ihre Geschäftskonten Unternehmen aller Rechtsformen an, sodass auch UG und GmbH hier problemlos ein Business-Konto eröffnen können.
Neobanken und FinTechs
Neobanken und FinTechs haben sich auf dem Markt für Firmenkonten in den vergangenen Jahren zu einem eigenständigen Anbieter-Segment entwickelt, die als Zielgruppe insbesondere kleinere Unternehmen anvisieren. Ihre Firmenkonten sind besonders oft mit Buchhaltungssoftware und anderen innovativen Funktionen ausgestattet, sodass sich ihre Nutzer damit für ein sehr leistungsfähiges All-in-one-Konto entscheiden. Kontoeröffnung und Kontoführung erfolgen ausschließlich online und vorrangig mit mobilen Apps. Als Supportoptionen stehen telefonische Hotlines, digitale Kontaktformulare, Live-Chats sowie die Kontaktaufnahme per E-Mail zur Verfügung.
Mit Abstrichen müssen Nutzer bei FinTech-Konten im Hinblick auf das Abheben von Bargeld, Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen rechnen. Bargeldabhebungen am Automaten sind bis auf wenige Gratisauszahlungen pro Monat in der Regel kostenpflichtig. Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen werden von vielen FinTech-Konten aufgrund des fehlenden Filialgeschäfts grundsätzlich nicht unterstützt. Das Gleiche gilt für die Einrichtung eines Kontokorrentkredits, andere Formen der Unternehmensfinanzierung und zum Teil Fremdwährungstransaktionen.
Dagegen eignen sich die Online-Geschäftskonten von Neobanken und FinTechs insbesondere für Unternehmen mit einem überwiegend digitalen Business. Allerdings wenden sich diese Anbieter – beispielsweise N26 oder Kontist – zum Teil nur an Selbstständige und Freiberufler.
Leistungsstarke Geschäftskonten für GmbH und UG haben unter anderem die französische Neobank Qonto sowie die FinTechs FYRST, Finom und Holvi an. FYRST – ein FinTech, das zur Deutschen Bank gehört – nimmt hier eine besondere Stelle ein, da seine Kunden nicht nur modernes Online-Banking und digitale Dienste, sondern auch einen Teil des Leistungsangebots der Deutschen Bank sowie der Postbank nutzen können.
Kosten und Gebühren für ein GmbH- oder UG-Firmenkonto
Für ein Geschäftskonto fallen neben der monatlichen Kontoführungsgebühr insbesondere Kosten für beleglose Buchungen, das Abheben von Bargeld, Kartentransaktionen, gegebenenfalls Sollzinsen für einen Kontokorrentkredit oder andere Finanzierungen sowie – falls erforderlich – beleghafte Buchungen, Bargeldeinzahlungen und Fremdwährungstransaktionen an.
Die Konditionen der verschiedenen Anbieter von Geschäftskonten für GmbH und UG gestalten sich im Einzelnen sehr unterschiedlich. Wichtig für die Kontoauswahl sind der Leistungsumfang und das generelle Preis-Leistungs-Verhältnis des gewählten Kontos sowie die Konditionen für Einzeltransaktionen.
Wichtig ist unter anderem, dass ein UG- oder GmbH-Konto mit Freikontingenten für beleglose Buchungen ausgestattet ist, die dem tatsächlichen Buchungsaufkommen des Unternehmens entsprechen. Zusatzkosten für weitere Buchungen fallen dann erst an, wenn diese Limits überschritten werden. Je höher die Grundgebühr für das Konto ist, desto umfangreichere Inklusivleistungen werden meist geboten.
Kostenlose und Schufa-freie Konten – für GmbH und UG nicht relevant
Einige Neobanken und FinTechs bieten ihren Kunden ein kostenloses Business-Konto oder ein Geschäftskonto ohne Schufa-Prüfung an.
Als UG- oder GmbH-Konto sind diese Angebote von nachgelagerter Bedeutung. Kostenlose Online-Geschäftskonten standen bisher ausschließlich Selbstständigen und Freiberuflern offen. Eine Ausnahme ist hier derzeit nur das kostenlose Konto Finom Solo, das Ende 2023 auch für Unternehmen anderer Rechtsformen inklusive UG/GmbH geöffnet wurde. Der Leistungsumfang dieses Kontos ist jedoch sehr stark auf einen Nutzer ausgerichtet und dürfte für eine GmbH oder UG in den meisten Fällen zu gering sein.
Mit einer Schufa-Abfrage ermitteln die Banken die Bonität natürlicher Personen. Wenn Sie ein GmbH- oder UG-Geschäftskonto eröffnen, steht demgegenüber die Bonität oder – bei Neugründungen – die zukünftige finanzielle Entwicklung Ihres Unternehmens im Vordergrund. Nachgewiesen wird sie beispielsweise durch Steuerbescheide, Bilanzen, betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Business-Pläne.
Geschäftskonto GmbH/UG: Vorteile und Nachteile
Mit einem UG- oder GmbH-Konto sind neben Vorteilen auch einige Nachteile verbunden. An dieser Stelle geben wir darüber einen allgemeinen Überblick. Generell gilt: Die Nachteile eines Geschäftskontos für UG und GmbH lassen sich durch eine kluge Kontoauswahl größtenteils vermeiden.
- Erfüllung der gesetzlichen Geschäftskonto-Pflicht für GmbH und UG
- Erfüllung einer wesentlichen Voraussetzung für den Gründungsabschluss
- Finanzielle Transparenz für eine effiziente Buchhaltung und die Erfüllung steuerlicher Pflichten
- Anbieterabhängig: Zugang zu einem Kontokorrentkredit und anderen Unternehmensfinanzierungen
- Anbieterabhängig: Integration von innovativen Zusatzleistungen wie Software für Buchhaltung sowie Rechnungs- und Auftragsmanagement
- Flexibel regelbarer Kontozugriff durch Vollmachten für Mitarbeiter und individuelle Zugangsrechte.
- Kontoführungsgebühren
- Zusatzkosten für beleglose Buchungen oberhalb der Limits für Freiposten pro Monat
- Bei den meisten Neobanken und FinTechs: Keine direkte Unterstützung für Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen, die dann, falls erforderlich, zu hohen Gebühren bei Fremdbanken vorgenommen werden müssen
- Bei einigen FinTechs: Kein Kontokorrentkredit und andere Finanzierungsangebote, keine Fremdwährungstransaktionen.
Anbieter von Geschäftskonten für UG und GmbH
Im Folgenden stellen wir vier leistungsstarke Anbieter von GmbH-/UG-Geschäftskonten vor, die ihren Kunden verschiedene Kontomodelle mit abgestuftem Leistungsumfang für unterschiedliche Unternehmensgrößen bieten.
FYRST
Die Deutsche-Bank-Tochter FYRST ist seit 2019 auf dem Markt präsent. Ihre beiden Online-Geschäftskonten FYRST Base und FYRST Complete sind mit Buchhaltung und Finanzverwaltungssoftware ausgestattet. Ein Kontokorrentkredit und Wachstumsfinanzierungen werden angeboten, wenn das Unternehmen seit mindestens einem Jahr besteht. ZU den Konten gehören standardmäßig EC-Karten und eine VISA Business Debit Card. Optional ist die Ausstellung einer Postbank Business Mastercard mit Überziehungsrahmen möglich.
GmbH in Gründung und UG in Gründung können beide Kontomodelle auch als Gründerkonto nutzen. Zusätzliche Gründungsunterstützung bietet das FYRST Gründerpaket, das zusätzlich 6 € pro Monat kostet. Zu seinem Leistungsumfang gehören ein kostenloses Unterkonto und eine kostenlose VISA Business Card (Debitkarte), rabattierte Buchhaltungssoftware und Versicherungsleistungen sowie Informationsmaterialien, die für Gründer wichtig sind.
Qonto
Die französische Neobank Qonto baut ihr Deutschland-Geschäft seit 2020 kontinuierlich aus und hat 2022 das Berliner FinTech Penta aufgekauft, das ebenfalls mit Geschäftskonten und innovativen Finanzdienstleistungen für KMU auf dem Markt aktiv war.
Qonto bietet seinen Kunden insgesamt sechs Business-Konten an. Als UG- und GmbH-Konto für Gründer und kleinere Gesellschaften eignen sich insbesondere die Kontomodelle Basic, Smart und Premium. Mit den Konten Essential, Business und insbesondere Enterprise wendet sich die Bank vorrangig an Start-ups und Unternehmen, die sich auf Wachstumskurs befinden. Für bereits auf dem Markt etablierte GmbH oder UG können jedoch auch diese Kontoangebote interessant sein. Neue Kunden können alle Konten für 30 Tage kostenlos testen.
GmbH/UG in Gründung können die Konten Basic, Smart und Premium als Gründerkonto eröffnen und auf Wunsch im Rahmen einer Kooperation zwischen Qonto und firma.de professionelle Gründungsunterstützung inklusive anwaltlicher Beratungen erhalten.
Zu allen Qonto Geschäftskonten gehören standardmäßig digitale Buchhaltungs-Tools – bei Qonto Basic allerdings nur mit eingeschränktem Leistungsumfang. Auch die Anbindung externer Buchhaltungssoftware ist bei allen Konten möglich.
Ohne Zusatzkosten sind die Konten mit der One-Card – einer Business Mastercard (Debitkarte) – ausgestattet, die Anzahl kostenloser Karten hängt von der jeweils vorgesehenen Nutzeranzahl ab. Daneben gibt es zwei kostenpflichtige Karten mit integrierten Zusatzleistungen, die zusätzlich geordert werden können. Ein Kontokorrentkredit gehört nicht zum Qonto Leistungsumfang, jedoch sind Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen im Umfang zwischen 1.000 und 200.000 € möglich.
Finom
Das niederländische FinTech Finom wendet sich mit seinem Geschäftskonto ebenfalls an Unternehmen aller Rechtsformen, sodass auch GmbH und UG sowie Gesellschaften in Gründung hier ein Firmenkonto eröffnen können. Spezielle Gründungsunterstützung für GmbH und UG ist von diesem Anbieter jedoch nicht vorgesehen.
In die Finom Konten sind verschiedene Digitalfunktionen für die Erstellung von Angeboten und Rechnungen sowie zur Zahlungsnachverfolgung integriert, ebenso ist die Anbindung externer Buchhaltungssoftware möglich. Finanzierungen und Fremdwährungstransaktionen werden von Finom bisher nicht angeboten.
Commerzbank
Die Commerzbank versteht sich vorrangig als Finanzdienstleister für den Mittelstand. Ihre Geschäftskonten Klassik und Premium sind jedoch auch für kleinere Firmen hervorragend geeignet. Gründer nutzen das Premium-Konto der Commerzbank in den ersten beiden Jahren zu einem um 50 % rabattierten Grundpreis. Für GmbH und UG sind die Commerzbank Business-Konten eine sehr leistungsstarke Konto-Option, durch die sie Zugang zu einem ausgesprochen breiten Leistungsspektrum haben.
Ein Kontokorrentkredit, Finanzierungen und Zusatzleistungen für die Konten werden individuell vereinbart. Die Eröffnung der Commerzbank Geschäftskonten als Gründerkonto sowie Gründungsberatungen für GmbH, UG und Unternehmen anderer Rechtsformen gehören ebenfalls zum Leistungsumfang.
Zu den Konten gehört jeweils eine Commerzbank Business Card Premium. Die Ausstellung der Mastercard ist als Debitkarte oder als echte Kreditkarte mit monatlicher Abrechnung möglich.
Das passende UG- oder GmbH-Geschäftskonto finden – wichtige Aspekte für die Kontoauswahl
Um das passende UG- oder GmbH-Geschäftskonto auszuwählen, spielen verschiedene Kriterien eine Rolle – das monatliche Aufkommen an beleglosen Buchungen, Anforderungen des Unternehmens an weitere Kontoleistungen, Zusatzleistungen und persönliche Präferenzen im Hinblick auf Support und Service. Unser kostenloser online Geschäftskontovergleich hilft Ihnen dabei, ein GmbH- oder UG-Konto zu finden, das Ihre Leistungsanforderungen optimal und zu guten Konditionen erfüllt.
Auf die folgenden Punkte sollten Sie bei einem UG- oder GmbH-Konto achten
Die folgenden Kriterien sind für die Auswahl des optimalen Geschäftskontos für Ihre GmbH oder UG besonders wichtig:
- Kontoführungsgebühren
- Inklusivleistungen und Preis-Leistungs-Verhältnis des Kontos
- Kosten für Bargeldtransaktionen
- Kosten für Karten und Kartentransaktionen
- Abhängig vom Geschäftsmodell Ihrer GmbH oder UG: Verfügbarkeit und Kosten für Bargeldeinzahlungen, beleghafte Buchungen und Fremdwährungstransaktionen
- Verfügbarkeit eines Kontokorrentkredits und anderer Finanzierungslösungen – nicht nur für etablierte Gesellschaften, sondern auch für Gründer
- Gegebenenfalls Verfügbarkeit von Unterkonten
Auch Ihre Wünsche im Hinblick auf Zusatzleistungen und Service spielen für Ihre Kontoentscheidung eine Rolle. Die wichtigste Zusatzleistung bei Geschäftskonten ist die Buchhaltungssoftware in das Geschäftskonto. Ebenso können die Verfügbarkeit und die Konditionen für Unterkonten für eine effiziente Finanzverwaltung von Bedeutung sein – derzeit bieten nur sieben Banken Geschäftskonten mit Unterkonten ohne Aufpreis an.
Kontosicherheit
Demgegenüber ist die Sicherheit eines GmbH- oder UG-Kontos kein zentraler Aspekt für einen Geschäftskonto-Vergleich.
Alle Geschäftskonten, die in Deutschland und EU-weit angeboten werden, unterliegen der gesetzlichen Einlagensicherung von bis zu 100.000 €. Viele Filialbanken, aber auch FYRST bieten durch ihre freiwillige Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken deutlich höhere Sicherheitsgarantien für Kundengelder. Das Gleiche gilt für die Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken, die jeweils über eigene Sicherungssysteme verfügen.
Für die technische Sicherheit von Geschäftskonten kommen aktuelle Sicherheitsstandards zum Einsatz, die zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben sind.
Eröffnung eines Geschäftskontos für GmbH oder UG
Im ersten Schritt müssen Sie entscheiden, ob Sie Ihr GmbH- oder UG-Konto bei einer Filialbank, bei einer Direktbank oder einem FinTech eröffnen wollen. Wichtige Entscheidungskriterien dafür sind das Geschäftsmodell und der Beratungsbedarf Ihres Unternehmens.
Gesellschaften, die auf häufige Bargeldtransaktionen und beleghafte Buchungen angewiesen sind oder sich umfangreichere persönliche Beratungen wünschen, sind bei einer Filialbank in der Regel besser aufgehoben. Pluspunkte der FinTech-Konten sind dagegen günstigere Kostenstrukturen und meist auch innovative digitale Features.
Wenn Sie sich für Ihr GmbH- oder UG-Konto für einen bestimmten Anbieter entschieden haben, können Sie im nächsten Schritt die Kontoeröffnung in Angriff nehmen.
UG- oder GmbH-Geschäftskonto eröffnen: So gehen Sie vor
Wie Sie das Geschäftskonto eröffnen hängt vom Kontoanbieter ab:
- Bei Filialbanken ist für Unternehmen dieser Rechtsformen zum Teil keine Online-Kontoeröffnung vorgesehen, sodass das Konto nur in einer Bankfiliale eröffnet werden kann.
- Dagegen eröffnen Sie bei Direktbanken und FinTechs Ihr Firmenkonto immer online. Den Kontoantrag stellen Sie im Online-Banking oder der mobilen App des Anbieters. Dort geben Sie Ihre E-Mail-Adresse und Informationen zu Ihrem Unternehmen ein und laden anschließend alle benötigten Unterlagen hoch. Für den Geschäftsführer, der den Kontoantrag stellt, ist eine Legitimierung nötig. Sie erfolgt heute fast ausschließlich im Videoident-Verfahren. Einige Anbieter – unter anderem FYRST – unterstützen alternativ hierzu auch eine Legitimierung durch das Postident-Verfahren. Nach der Prüfung Ihres Antrags wird das Konto freigeschaltet. Seine IBAN und weitere Kontoinformationen werden Ihnen je nach Anbieter per E-Mail, im Online-Banking oder in der Banking-App des Anbieters übermittelt, Karten und gegebenenfalls weitere Unterlagen werden auf dem Postweg zugestellt.
Unterlagen für den Kontoantrag
Welche Unterlagen Sie für den Kontoantrag benötigen, richtet sich danach, ob das Konto für eine bestehende Gesellschaft oder eine GmbH/UG in Gründung beantragt werden soll.
Eine bestehende GmbH oder UG benötigt die folgenden Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Geschäftsführers, der als Kontobevollmächtigter auftritt sowie aller Gesellschafter der GmbH oder UG, die im Handelsregister eingetragen sind
- Gesellschaftervertrag mit notarieller Beglaubigung
- Gesellschafterliste
- Aktueller Auszug aus dem Handelsregister
- Gewerbeanmeldung
- Je nach Bank weitere Dokumente, z. B. ältere Kontoauszüge oder Steuerunterlagen.
GmbH in Gründung und UG in Gründung reichen ebenfalls die Ausweisdokumente des zur Kontoeröffnung und Kontoführung bevollmächtigten Geschäftsführers und aller Gesellschafter ein, den notariell beglaubigten Gesellschaftervertrag und die Gesellschafterliste ein. Außerdem benötigen sie für die Kontoeröffnung einen notariell beglaubigten Gesellschafterbeschluss, aus dem die Bestellung der Gesellschafter der zu gründenden GmbH oder UG hervorgeht. Nach der Eröffnung des Kontos können die Einzahlung des Stammkapitals und im Anschluss daran der Gründungsabschluss durch den Eintrag ins Handelsregister erfolgen.
Fazit: Für eine GmbH- oder UG-Gründung ist ein Firmenkonto nötig
Die Eröffnung eines Geschäftskontos für GmbH oder UG ist bereits im Gründungsprozess gesetzlich vorgeschrieben und verpflichtend. Wichtig ist, dass das GmbH- oder UG-Konto zu Ihrem Geschäftsmodell und den speziellen Anforderungen Ihres Unternehmens passt. Bei der Recherche infrage kommender Angebote unterstützt Sie unser UG- und GmbH-Konto-Vergleich.
Häufige Fragen zum Geschäftskonto GmbH/UG
Für beide Rechtsformen besteht die gesetzliche Pflicht zum Geschäftskonto, da das Vermögen der Gesellschaft strikt vom Vermögen der Gesellschafter getrennt sein muss. Das Konto muss bereits während des Gründungsprozesses eröffnet werden. Eine GmbH oder UG in Gründung nutzen es zunächst als Gründerkonto für die Einzahlung des Stammkapitals der Gesellschaft. Der Eintrag ins Handelsregister und damit der Gründungsabschluss können erst im Anschluss daran erfolgen.
Das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft ist das Grundkapital, das von den Gesellschaftern aufzubringen ist, damit die GmbH oder UG gegründet werden kann. Bei einer GmbH beläuft es sich auf mindestens 25.000 €. Dagegen ist die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) zumindest in der Theorie bereits mit einem Stammkapital von 1 € möglich – in der Praxis reicht dieser Betrag allerdings nicht aus, um den Geschäftsbetrieb zu starten.
Die Stammeinlagen sind die Kapitaleinzahlungen der einzelnen Gesellschafter auf das Stammkapital. Sie werden im Gesellschaftervertrag vereinbart und können unterschiedlich hoch sein.
Kontoinhaber eines GmbH/UG-Geschäftskontos ist immer die Gesellschaft. Das Konto wird im Namen der Gesellschaft eröffnet, die als juristische Person dazu rechtlich befugt sind.
Die Gründer/Gesellschafter und die Geschäftsführer sind dazu berechtigt, das Geschäftskonto für die GmbH oder UG zu eröffnen, zu führen und Kontotransaktionen vorzunehmen.
Bei der Suche nach dem passenden Konto für Ihre GmbH oder UG müssen Sie zunächst klären, welche Funktionen und Zusatzleistungen Ihnen bei Ihrem Geschäftskonto wichtig sind.
Das Konto sollte Ihnen ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis bieten und Ihrem Geschäftsmodell entsprechen. Wichtige Kriterien für die Wahl des Anbieters und einem für Ihre GmbH oder UG geeigneten Kontomodell sind unter anderem:
- Anzahl belegloser Buchungen und Bargeldtransaktionen sowie die entsprechenden Inklusivleistungen des Kontos
- Konditionen für die Ausstellung und Nutzung von Debit- oder Kreditkarten
- Verfügbarkeit und Kosten für Bargeldeinzahlungen und beleghafte Buchungen
- Verfügbarkeit und Konditionen für einen Kontokorrentkredit sowie Gründungs- und Wachstumsfinanzierungen
- Falls benötigt: Verfügbarkeit und Konditionen für Auslandstransaktionen
- Der Beratungsbedarf Ihrer Gesellschaft.
Für GmbH und UG mit bargeldintensiven Geschäftsmodellen und/oder hohen Beratungsanforderungen ist ein Geschäftskonto bei einer Filialbank meist die bessere Wahl. Ein Online-Konto bei einer Direktbank oder einem FinTech kommt dagegen den Anforderungen digitaler Unternehmer weit entgegen.
Ein Geschäftskonto für die GmbH oder eine UG können Sie bei Filialbanken, einer Direktbank oder FinTech-Anbietern eröffnen. Abhängig davon, für welchen Anbieter Sie sich entschieden haben, eröffnen Sie das Konto direkt in der Filiale oder online. Bei Direktbanken und FinTechs ist ausschließlich eine Online-Kontoeröffnung möglich.
Welche Unterlagen Sie für die Kontoeröffnung richtet sich danach, ob es sich bei Ihrer GmbH oder UG um eine bestehende Gesellschaft oder eine Gesellschaft in Gründung handelt. Immer erforderlich sind die Ausweisdokumente (Personalausweis oder Reisepass) des zur Kontoeröffnung und Kontoführung beauftragten Geschäftsführers und aller Gesellschafter, der notariell beglaubigte Gesellschaftervertrag und eine Gesellschafterliste.
Bestehende UG (haftungsbeschränkt) und GmbH reichen außerdem einen aktuellen Handelsregisterauszug ein. GmbH/UG in Gründung benötigen stattdessen einen notariell beglaubigten Beschluss über die Bestellung der Gesellschafter.
Die kontoführende Bank kann vor der Kontoeröffnung nähere Angaben zum Geschäftsmodell oder Unterlagen zur finanziellen Situation des Unternehmens fordern.
In der Regel nicht. Die Gesellschaft haftet als Kontoinhaberin für Verbindlichkeiten mit ihrem Stammkapital. Die privaten Vermögensverhältnisse der Gesellschafter sind dafür nicht ausschlaggebend.
Vor allem, wenn ein Kontokredit oder eine andere Finanzierung beantragt werden soll, wird die Bank die finanzielle Situation und die Bonität einer GmbH oder UG anhand von Steuerbescheiden, Jahresabschlüssen oder betriebswirtschaftlichen Auswertungen prüfen. Bei Gründern wird zur Beurteilung der voraussichtlichen finanziellen Entwicklung des Unternehmens der Businessplan herangezogen.
Kosten für ein Geschäftskonto entstehen durch die monatliche Kontoführungsgebühr sowie die Kosten und Gebühren für Einzeltransaktionen. Zwischen den einzelnen Anbietern gestalten sie sich sehr unterschiedlich.
Die Grundgebühr eines Geschäftskontos sollte den Leistungsumfang des Kontos widerspiegeln, der unter anderem im Hinblick auf Inklusivleistungen – beispielsweise Freikontingente für beleglose Buchungen und Bargeldauszahlungen oder die Integration von Software ohne Aufpreis – zum Ausdruck kommt. Je nach Kontomodell und Leistungsprofil kann ein UG/GmbH-Konto 5 bis 10 € pro Monat, aber ebenso deutlich mehr als 100 € kosten.
Unser Geschäftskonto-Vergleich hilft Ihnen dabei, ein UG/GmbH-Konto mit einem für Ihr Unternehmen optimalem Preis-Leistungs-Verhältnis zu ermitteln.