Das Onlinekonto des Finanzdienstleisters PayCenter kann auch als Geschäftskonto eröffnet werden. Der Anbieter wendet sich damit vorrangig an Selbstständige und Unternehmen, die sonst nur schwer Zugang zu einem Geschäftskonto erhalten.
Allgemeines – Hintergründe und Kontoangebote
Hinter dem Onlinekonto steht das 2012 gegründete FinTech-Unternehmen PayCenter GmbH, das sich auf Prepaid-Kreditkarten sowie private und geschäftliche Girokonten ohne Schufa-Prüfung spezialisiert hat. Firmensitz der PayCenter GmbH ist Freilassing bei München, in Stuttgart gibt es inzwischen eine weitere Niederlassung.
Der Anbieter ist keine klassische Bank und arbeitet auch nicht mit einer konventionellen Bank zusammen. Zum Zeitpunkt seiner Gründung war das FinTech eines der ersten vier E-Geldinstituten, die von der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin zugelassen wurde. Der Geschäftszweck von E-Geldinstituten besteht in der Abwicklung von Zahlungstransaktionen und zum Management von Kundenguthaben auf Online-Konten und Kreditkarten.
Keine gesetzliche Einlagensicherung
Da E-Geld nicht als Bankeinlage gilt, unterliegen diese Guthaben nicht der gesetzlichen Einlagensicherung nach EU-Recht oder deutschem Recht. Das Zahlungsaufsichtsgesetz (ZAG) sieht für solche Guthaben jedoch ebenfalls weitreichende Sicherungsmaßnahmen vor. Unter anderem ist die PayCenter GmbH verpflichtet, Onlinekonto-Guthaben auf separaten Konten und strikt getrennt von anderen Vermögenswerten zu verwahren, sodass sie im Insolvenzfall nicht dem Zugriff von Gläubigern unterliegen.
Onlinekonto – ein Kontenmodell für Businesskunden
Das Onlinekonto wird ausschließlich auf Guthabenbasis angeboten und erfordert daher keine Schufa-Auskunft. Weitere Bankdienstleistungen – etwa Finanzierungen, Beratungen oder für Geschäftskunden relevante zusätzliche Features – gehören nicht zu seinem Leistungsumfang.
Allgemeine Merkmale des Kontomodells Onlinekonto sind
- Kontoeröffnung ohne Schufa-Prüfung
- als privates Girokonto und für natürliche Personen (Freiberufler, Solo-Selbstständige) auch als pfändungssicheres P-Konto nutzbar
- Kontoeröffnung auch für Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz / deutscher Meldeadresse möglich
- Guthabenlimitierung auf max. 15.000 € (kostenpflichtige Erhöhung des Limits möglich)
- kostenlose Debit Mastercard
- HBCI-Schnittstelle für Online-Sicherheit (Homebanking Computer Interface: Sicherheitsstandard für das Online-Banking)
Onlinekonto: Akzeptierte Rechtsformen
- Freiberufler
- Solo-Selbstständige, Klein- und Einzelunternehmer
- eingetragene Kaufleute
- Unternehmen mit einem Eintrag ins deutsche Handelsregister – beispielsweise UGs, GmbHs und Limiteds (Ltd.)
- eingetragene Vereine
Startups und Gründer werden bereits während des Gründungsprozesses als Business-Kunden akzeptiert, sobald eine notariell beglaubigte Gründungsurkunde vorliegt.
Vor- und Nachteile vom Onlinekonto Geschäftskonto
- Kontoeröffnung ohne Schufa-Prüfung
- Kontoeröffnung für Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen
- Kontoeröffnung für Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz als einer Personengruppe
- Debit Mastercard
- kein Verschuldungsrisiko, da das Onlinekonto ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird
- guter Kundenservice / Support
- hohe Kontoführungsgebühren
- geringer Leistungsumfang
- einmalige Einrichtungsgebühr
- hohe Transaktionskosten
- limitiertes Guthaben von maximal 15.000 €
- gebührenpflichtiger Lastschrifteinzug
- keine Bargeldeinzahlungen
- keine Zusatzleistungen
- keine Finanzierungsoptionen
- keine gesetzliche Einlagensicherung
Kosten und Gebühren für das Geschäftskontenmodell Onlinekonto
Freiberufler, Solo-Selbstständige und Kleingewerbetreibende zahlen für die Eröffnung des Kontos eine einmalige Aktivierungsgebühr von 39 Euro und eine einmalige Gebühr für die Einrichtung des Geschäftskontos von 19 Euro.
Für eingetragene Kaufleute, Unternehmen mit Handelsregistereintrag und eingetragene Vereine liegt die Aktivierungsgebühr ebenfalls bei 39 Euro, die Einrichtungsgebühr für das Geschäftskonto jedoch bei 60 Euro.
Laufende Kosten im Überblick
Die laufenden Kosten und Gebühren für die Kontoführung sowie für Einzeltransaktionen sind für beide Zielgruppen von Business-Kunden identisch:
- Kontoführungsgebühr: 9,90 € pro Monat
- Debit Mastercard: kostenlos
- optional: Ausstellung einer personalisierten Debit Mastercard: einmalig 19 €
- Kartenzahlungen: kostenlos
- Geld abheben am Automaten: einmal pro Monat kostenlos Geld abheben, für alle weiteren Abhebungen 5,95 €
- ausgehende Online-Überweisungen: 0,50 €
- Lastschrifteinzüge: 0,60 €
- eingehende Überweisungen: 5 kostenlose Transfers, für alle weiteren Zahlungseingänge jeweils 0,50 €
- erstmalige Einrichtung von Daueraufträgen und Terminüberweisungen: 1,50 €
- Erhöhungen des Guthaben-Limits: 10 € pro Monat
- Scheckgutschriften: 3 €
- Umtausch ausländischer Währungen: 2 %
- Gebühr bei Vertragsbeendigung / Kartenkündigung: 15 €
Leistungen und Kundenservice
Das Leistungsangebot der PayCenter GmbH besteht in der Bereitstellung des Onlinekontos und in der Abwicklung von Zahlungstransaktionen. Es handelt sich um ein reines Online-Konto für das keine weiteren Leistungen vorgesehen sind.
Buchungen werden montags bis freitags in der Zeit zwischen 12 – 17 Uhr bearbeitet. Ausgehende Buchungen, die am selben Tag erfolgen sollen, müssen bis 15 Uhr getätigt worden sein.
Der Kundenservice der PayCenter GmbH ist telefonisch werktags von 7.30 – 18.30 Uhr sowie samstags von 10.00 – 14 Uhr erreichbar. Kartensperrungen können jederzeit über eine Notfallnummer vorgenommen werden. Eine Kontaktaufnahme ist außerdem per Fax oder per E-Mail möglich.
Kontoeröffnung
Voraussetzungen für die Eröffnung des Geschäftskontos Onlinekonto sind ein Wohnsitz und ein Firmensitz in Deutschland. Den Antrag auf Kontoeröffnung können Sie ganz einfach online auf der Webseite des Anbieters stellen. Für die Legitimierung stehen Antragstellern das Videoident-Verfahren und das Postident-Verfahren zur Verfügung.
Das Onlinekonto kann genutzt werden, sobald die Legitimation abgeschlossen und die Kosten für die Aktivierung (einmalige Aktivierungsgebühr und Einrichtungsgebühr für das Geschäftskonto, Kontoführungsgebühr für den ersten Monat) auf dem Onlinekonto eingegangen sind. Dann wird auch die Debit Mastercard per Post versendet. Mit der zum Konto gehörigen Debitkarte können Sie bequem und sicher kontaktlos bezahlen.
Erforderliche Unterlagen für die Kontoeröffnung
Für die Eröffnung des Onlinekontos werden die folgenden Unterlagen benötigt:
- Freiberufler und Einzelunternehmer
Post Ident des Kontoinhabers durch Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Gewerbeanmeldung - Eingetragene Kaufleute, Unternehmen mit Handelsregistereintrag
Post Ident des Geschäftsführers, Erklärung nach dem Geldwäschegesetz, Kopie des deutschen Handelsregisterauszugs, bei Gesellschaften in Gründung: von einem deutschen Notar beglaubigtes Gründungsdokument - Eingetragene Vereine
Post Ident des Antragstellers, Erklärung nach dem Geldwäschegesetz, aktuelle Kopie des Auszugs aus dem deutschen Vereinsregister.
Alternativen zum Onlinekonto
Alternativen zum Onlinekonto können Freiberufler, Einzelunternehmer und Firmen bei zahlreichen Anbietern finden. Sowohl FinTechs als auch Direktbanken und Filialbanken Banken haben in den vergangenen Jahren leistungsstarke Geschäftskonten auf den Markt gebracht, die deutlich bessere Konditionen und Leistungspakete bieten, die den Anforderungen von Unternehmen optimal entspricht.
Die FinTechs FYRST und Qonto bieten Freiberuflern, Solo-Selbstständigen und Unternehmen unterschiedlicher Rechtsformen Geschäftskonten mit abgestuftem Leistungsumfang an. Hierdurch ist es möglich, ein Kontenmodell auszuwählen, dass den Anforderungen des eigenen Unternehmens optimal entspricht. Überweisungen und andere Transaktionen werden bis zu einem bestimmten Umfang durch die monatliche Kontoführungsgebühr abgedeckt. Das Business-Konto FYRST Base ist für natürliche Personen kostenlos. Debit Cards oder – bei FYRST – optional auch eine echte Kreditkarte gehören ebenfalls zum inkludierten Leistungsumfang, die Bestellung zusätzlicher Karten ist gegen günstige Gebühren problemlos möglich. In die Konten ist jeweils moderne Buchhaltungssoftware integriert. Das Qonto Geschäftskonto kann ohne Schufa-Prüfung eröffnet werden. Beide Anbieter haben für ihre Business-Kunden auch Finanzierungsoptionen im Programm.
Für Freiberufler und Solo-Selbstständige sind unter anderem die Geschäftskonten von Kontist, Finom und der Berliner N26 Bank interessante Optionen. Auch hier werden jeweils Kontenmodelle mit abgestuftem Leistungsumfang angeboten. Die Basis-Konten für Business-Kunden mit begrenztem Transaktionsvolumen sind bei diesen drei Anbietern kostenlos. In die Geschäftskonten von Kontist und Finom ist Buchhaltungs- und Steuersoftware integriert. N26 Kunden steht unabhängig vom gewählten Kontomodell ein unbegrenztes Volumen belegloser Transaktionen ohne Aufpreis zur Verfügung.
Die Geschäftskonten der Commerzbank sind ebenfalls ein Angebot, das sich nicht nur für größere Unternehmen, sondern vor allem in der Basisversion (KlassikGeschäftskonto) auch für Freiberufler und Einzelunternehmer eignet. Neben einem ausgezeichneten Preis-Leistungs-Verhältnis können Business-Kunden bei der Commerzbank auch zahlreiche Finanzierungsmöglichkeiten sowie die Beratungsexpertise einer etablierten Filialbank nutzen.
Was wir über das Onlinekonto-Geschäftskonto denken
Der Finanzdienstleister PayCenter bietet sein Onlinekonto auch als Business-Konto an. Die Kontoeröffnung ist für Freiberufler, Selbstständige, eingetragene Kaufleute sowie für Unternehmen mit einem deutschen Handelsregistereintrag – beispielsweise für GmbH, UG und Limited (Ltd.) – und eingetragene Vereine möglich.
Die Kontoeröffnung ist ohne Schufa-Prüfung möglich, jedoch wird dafür eine einmalige Aktivierungsgebühr von 39 € sowie eine Einrichtungsgebühr von 16 € (Freiberufler, Selbstständige) oder 60 € (eingetragene Kaufleute, registerpflichtige Unternehmen, Vereine) erhoben.
Das Onlinekonto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt und ist mit einer Mastercard Debitkarte ausgestattet. Für Guthaben auf dem Konto ist ein Limit von 15.000 € vorgesehen, das gegen eine Gebühr erweitert werden kann.
Die Leistungen von PayCenter bestehen in der Bereitstellung des Kontos und der Abwicklung von Zahlungstransaktionen. Weitere Leistungen sind für das Onlinekonto nicht vorgesehen.
Kartenzahlungen werden kostenlos abgewickelt, alle anderen Transaktionen sind bis auf eine kostenlose Bargeldabhebung sowie fünf eingehende Überweisungen im Monat gebührenpflichtig und im Anbietervergleich teuer.
Wir meinen, dass das Onlinekonto vorrangig ein Angebot für Unternehmer ist, die Schwierigkeiten haben, ein anderes Business-Konto zu finden. PayCenter akzeptiert auch Kunden mit geringer Bonität, Nicht-EU-Bürger sowie Limited, die von vielen Anbietern von der Kontoeröffnung ausgeschlossen werden.
Die wesentlichen Nachteile des Kontos sind hohe Gebühren und der eingeschränkte Leistungsumfang. Auch das Guthabenlimit dürfte im geschäftlichen Alltag für viele Unternehmen problematisch sein.
Vor der Entscheidung für das Onlinekonto sollten Sie prüfen, ob Ihnen andere Optionen für ein Geschäftskonto zur Verfügung stehen. Schufa-freie Geschäftskonten werden von Neobanken und FinTechs wie Qonto, Finom oder Kontist angeboten. Sie bieten einen deutlich größeren Leistungsumfang inklusive innovativer Features und deutlich günstigere Konditionen. Auch Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz werden in der Regel als Kunden akzeptiert.
Fazit zum Onlinekonto Business-Konto
Die größten Vorteile des Geschäftskontomodells Onlinekonto dürften darin bestehen, dass dieses Geschäftskonto auch mit geringer Bonität und schlechter Schufa eröffnet werden kann und damit Kundengruppen offensteht, die häufig Schwierigkeiten haben, Angebote für ein Business-Konto zu finden. Dies betrifft vorwiegend Nicht-EU-Bürger mit deutschem Wohnsitz sowie Limiteds (Ltd.). Speziell Limiteds werden von vielen Anbietern von der Eröffnung eines Geschäftskontos ausgeschlossen.
Nachteile des Onlinekontos sind hohe Kosten und ein im Vergleich zu vielen anderen Geschäftskonten deutlich eingeschränkter Leistungsumfang. Unter anderem sind mit Ausnahme von Kartenzahlungen alle Transaktionen – gegebenenfalls nach dem Überschreiten sehr gering bemessener Freigrenzen – kostenpflichtig.
Auch das Guthaben-Limit von maximal 15.000 Euro dürfte im Geschäftsalltag für viele Unternehmen nur wenig praktikabel sein. Andere Business-Konten erweisen sich im Vergleich zum Onlinekonto fast immer als kostengünstiger und leistungsstärker, zumal es auch hier diverse Schufa-freie Angebote gibt.
Häufige Fragen zu Onlinekonto
Anbieter des Onlinekontos als Kontomodell für Privat- und Geschäftskunden steht die PayCenter GmbH. Dabei handelt es sich um ein sogenanntes E-Geldinstitut, das von der deutschen Finanzaufsichtsbehörde BaFin für die Abwicklung von digitalen Zahlungstransaktionen lizenziert ist. Die PayCenter GmbH hat sich auf digitale Finanzprodukte wie Onlinekonten sowie auf Prepaid-Kreditkarten spezialisiert.
Zwar unterliegt das Onlinekontomodell der PayCenter GmbH nicht der gesetzlichen Einlagensicherung – trotzdem müssen Kunden des Anbieters nicht befürchten, dass sie bei einer Insolvenz des Unternehmens ihre Einlagen verlieren. Die Kundengelder liegen getrennt von anderen Vermögenswerten auf separaten Konten, so dass sie im Ernstfall kein Bestandteil der Insolvenzmasse wären. Eine zusätzliche Schutzfunktion ist durch die Guthaben-Limitierung auf einem Onlinekonto gegeben.
Das Onlinekonto ist ein Hybridprodukt, mit dem sich die PayCenter GmbH an private und geschäftliche Kunden wendet. Im Vergleich zu anderen Geschäftskonten auf dem Markt bietet es kein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis sowie ein begrenztes und zudem nicht skalierbares Leistungsangebot. Business-Kunden sollten daher grundsätzlich überprüfen, ob eine andere Geschäftskonto-Alternative für sie in Frage kommt.
Nein. Voraussetzung für die Kontoeröffnung sind ein deutscher Wohnsitz des Antragstellers sowie ein deutscher Firmensitz, die durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden müssen.
UGs, GmbHs und Limiteds (Ltd.) in Gründung können das Onlinekonto der PayCenter GmbH als Geschäftskonto eröffnen, sobald sie im Besitz einer durch einen deutschen Notar beglaubigten Gründungsurkunde sind.