Geht es um die Krankenversicherung für Gründer, sind viele Eventualitäten zu bedenken. Daher ist es wichtig, sich umfassen mit dem Thema zu befassen. Setzen Sie sich im Vorfeld genau mit dem Thema auseinander und machen Sie sich mit den verschiedenen Versicherungsformen vertraut. Es ist Ihnen so möglich, eine Entscheidung zu treffen, von der Sie langfristig profitieren.
In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Krankenversicherung für Existenzgründer zur Verfügung steht und welche Versicherungsform für Sie geeignet ist. Als selbstständig tätige Person können selbst entscheiden, ob Sie bei der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung Mitglied werden, grundsätzlich ist der Abschluss einer Krankenversicherung unerlässlich.
Versicherungspflicht bei der Pflegeversicherung
Nicht nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Sie sich als Gründer versichern. Auch müssen Sie rechtzeitig über den Abschluss der Pflegeversicherung nachdenken. Diese ist in Deutschland nämlich Pflicht. Mit ihr stellen Sie sicher, dass im fortgeschrittenen Alter sämtliche Pflegemaßnahmen für Sie zur Verfügung stehen. Als selbstständige Person haben Sie übrigens die Möglichkeit, Mitglied bei der Gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. In diesem Fall wird die Pflegeversicherung automatisch für Sie abgeschlossen.
Privat oder gesetzlich versichert – was ist besser?
Ihnen stehen in Deutschland sowohl private als auch gesetzliche Versicherungen zur Verfügung. Bei der Krankenversicherung für Selbstständige, ist die gesetzliche Variante Pflicht. Sie haben in diesem Fall aber auch die Möglichkeit, sich zusätzlich privat versichern zu lassen. Hierbei haben Sie den Vorteil, dass Ihnen weitere Leistungen zur Verfügung stehen.
Außerdem kommt die private Krankenversicherung für umfangreichere Leistungen auf, wie beispielsweise einem Krankenhausaufenthalt im Ausland. Ein weiterer Vorteil der privaten Krankenversicherung besteht darin, dass sich der Versicherungsschutz individualisieren lässt. Sie können diesen also voll und ganz Ihren Bedürfnissen anpassen.
Vorteile einer privaten Krankenversicherung
Von der privaten Krankenversicherung profitieren vor allem Personen, denen im Krankheitsfall eine hochwertige Versorgung wichtig ist. Vor allem Freiberufler können mit den fixen Beträgen der privaten Krankenversicherungen Geld sparen. Denn diese orientieren sich nicht an Ihrem Einkommen.
Doch auch für Existenzgründer ist diese Versicherung lohnenswert. Bei der gesetzlichen Krankenkasse muss nämlich auch diese Personengruppe einen vergleichsweise hohen Mindestbeitrag zahlen.
Allerdings sollten Sie die private Krankenversicherung zu einem möglichst frühen Zeitpunkt abschließen: In jungen Jahren stellen Sie für das Versicherungsinstitut nämlich nur ein geringes Risiko dar, weshalb auch die Beitragszahlungen vergleichsweise gering ausfallen. Im fortgeschrittenen Alter lohnt sich die private Versicherung für Sie unter Umständen nicht mehr.
Individuelle Entscheidung erforderlich
Ob Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, oder sich privat versichern, bleibt natürlich Ihnen überlassen. Doch treffen Sie in diesem Punkt keine vorschnelle Entscheidung.
Ein sinnvolles Vorgehen ist die Gegenüberstellung von der privaten Versicherung gegenüber der gesetzlichen Versicherung. Machen Sie sich mit den Vor- und Nachteilen der einzelnen Versicherungsarten vertraut. Stellen Sie im Voraus sicher, dass Ihnen mit der Krankenversicherung Ihrer Wahl Anspruch auf Krankengeld gewährt wird. Auf diese Weise sind Sie im Krankheitsfall finanziell versorgt.
Kosten für die Krankenversicherung
Bevor Sie sich für eine Versicherung entscheiden, sollten Sie sich einen Überblick über die Kosten verschaffen. Auf diese Weise können Sie die zukünftige finanzielle Belastung gut einschätzen. Außerdem haben Sie so die Möglichkeit, mehrere Anbieter miteinander zu vergleichen, um das Produkt mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden.
Kosten bei der gesetzlichen Krankenkasse
Die gesetzliche Krankenversicherung orientiert sich bei der Beitragsfestlegung am Einkommen des Versicherten. Die Kosten der Krankenkasse setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem Zusatzbeitrag zusammen. Dabei liegt der Grundbeitrag für die GKV bei 14,3 %, der Zusatzbeitrag beträgt aktuell 1,3 %.
In diesem Kontext ist anzumerken, dass der Zusatzbeitrag freiwillig ist. Generell bezahlen Selbstständige mit einem Einkommen von 3.000 Euro monatlich, zwischen 430 und 500 Euro für die Inanspruchnahme der gesetzlichen Krankenversicherung. Der genaue Betrag hängt hier vom betreffenden Versicherungsinstitut ab.
Kosten für die private Krankenversicherung
Geht es um die private Krankenversicherung, so orientieren sich die Kosten nicht an Ihrem Einkommen. Es kommt in diesem Fall auf das versicherte Risiko an. Die Institute kalkulieren die Tarife so, dass die Ausgaben von den zu erwartenden Einnahmen gedeckt werden.
Bei der privaten Krankenversicherung ist vom Äquivalenzprinzip die Rede. Es werden diesbezüglich individuelle Risikofaktoren, wie Vorerkrankungen, das Eintrittsalter sowie das Gesundheitsverhalten, berücksichtigt.
Bestimmt wird die Beitragshöhe aber auch von einem vereinbarten Selbstbehalt. Je nach Anbieter, können auch die Kosten für die private Krankenversicherung variieren. Ihnen ist also auf jeden Fall zu empfehlen, mehrere Institute unter die Lupe zu nehmen.
Höhe der Pflegeversicherung
Bezüglich jeder Versicherung, ist der Beitrag derzeit bei 3,05 % angesetzt. Die Höhe der monatlichen Zahlung wird also auch in diesem Fall von Ihrem Verdienst beeinflusst. Als freiberuflich oder selbstständig tätige Person können Sie die Beitragshöhe damit im Vorfeld berechnen. Bedenken Sie jedoch, dass es hierbei leichte Abweichungen geben kann.
Beim Thema Versicherung spielen die Kosten natürlich eine wichtige Rolle. Doch dürfen diese niemals die alleinige Entscheidungsgrundlage sein. Viele Unternehmer machen den Fehler, dass Sie sich bei ihrer Wahl alleine an den Kosten orientieren. Dabei ist es viel wichtiger, dass die Leistung Ihren Vorstellungen entspricht. Entscheiden Sie sich am besten für ein Institut, das mit einem guten Preis-Leistungsverhältnis punktet.
Existenzgründerzuschuss: Erforderliche Voraussetzungen
Als Gründer haben Sie die Möglichkeit, einen Gründungszuschuss zu erhalten. Dieser wird Ihnen aber nur dann gewährt, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen – oft ist dafür der Entwurf eines Businessplans erforderlich. So zeigen Sie die Mitarbeitern des Arbeitsamtes, wie Sie die überwiesene Geldsumme investieren wollen. Auch müssen Sie Ihre berufliche Tätigkeit in Vollzeit ausüben.
Geht es um die Krankenversicherung, die Sie freiwillig gesetzlich abschließen, ist mit dem Gründungszuschuss Vorsicht geboten. Denn viele Existenzgründer glauben fälschlicherweise, dass der Bezug dieser Förderung ausreicht, um in eine niedrige Beitragsklasse eingestuft zu werden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Es kommt hier ebenfalls auf die Höhe Ihres Einkommens an.
Möchten Sie also nicht Krankenversicherungsbeträge in maximaler Höhe zahlen, sollten Sie rechtzeitig Einkommensnachweise erbringen. Bedenken Sie, dass einige Institute den Gründungszuschuss zum Einkommen rechnen.
Krankenversicherung und Rechtsform
Ob Sie sich freiwillig gesetzlich versichern oder sich für eine private Krankenversicherung entscheiden, hängt unter anderem davon ab, welcher Rechtsform Ihr Betrieb angehört. In diesem Kapitel erfahren Sie, welche Form der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung für Sie als Unternehmer zu empfehlen ist.
- Freiberufler
Sind Sie freiberuflich tätig und arbeiten Sie von Zuhause aus, reicht es in der Regel aus, wenn Sie nur die eigene Person versichern. Ob Sie sich für die gesetzliche oder die private Krankenversicherung für Existenzgründer entscheiden, bleibt Ihnen überlassen. Eine Pflegeversicherung müssen Sie abschließen. Verschaffen Sie sich im Voraus einen Überblick über die verfügbaren Anbieter.
- GmbH oder UG mit mehreren Mitarbeitern
Sind Sie Inhaber einer GmbH und beschäftigen mehreren Angestellte, müssen Sie diese bei der Krankenversicherung anmelden. Dabei stehen Sie in der Pflicht, einen Anteil der Krankenversicherungs-Beiträge zu bezahlen. Natürlich müssen auch alle Gesellschafter und der Geschäftsführer versichert sein – denn diese sind bei der GmbH oder UG, die eine eigene Rechtspersönlichkeit darstellt, ebenfalls angestellt. Mit einer adäquaten Krankenversicherung stellen Sie sicher, dass die Mitarbeiter der GmbH Anspruch auf Krankengeld haben.
- Krankenversicherung bei einer OHG
Als Selbstständige sind die Gesellschafter einer OHG in der Regel nicht versicherungspflichtig. Es besteht aber die Möglichkeit, sich freiwillig gesetzlich zu versichern. Dafür müssen Sie sich an die Sozialversicherung wenden und dort einen entsprechenden Antrag stellen. Alternativ können Sie sich für die private Versicherung entscheiden. Mit ihr haben Sie bei Bedarf Anspruch auf eine Krankengeld-Absicherung.
- Krankenversicherung bei einer GbR
Bei der GbR gelten Sie als Selbstständiger ebenfalls als Angestellter, wobei Sie bei der Institution angemeldet sind. Dadurch müssen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Mitarbeiter.
Bei der gesetzlichen Krankenversicherung liegt die Verdienstgrenze für die Versicherung derzeit bei rund 450 Euro im Monat. Übersteigt der Verdienst eines Mitarbeiters diesen Wert, sind Sie dazu verpflichtet, Ihn zu versichern. Das ist auch dann der Fall, wenn es sich hierbei um die eigene Person handelt.
Natürlich müssen Sie sich als Unternehmer nicht nur darum kümmern, dass Sie und Ihre Mitarbeiter Anspruch auf Krankengeld haben. Allerdings stellt die Pflege- und Krankenversicherung eine wichtige Grundlage für Selbstständige dar.
Generell gilt: je größer Ihr Unternehmen und Ihr Verdienst ist, umso höher fallen die Beitragszahlungen aus. Diese werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nämlich dem Einkommen angepasst.
Wenden Sie sich an einen Experten
Spielen Sie mit dem Gedanken, eine private Krankenversicherung abzuschließen oder wollen Sie sich einfach freiwillig gesetzlich absichern? Dann sollten Sie sich mit diesem Anliegen zuerst an einen Experten wenden. Denn als Gründer ist es für Sie besonders wichtig, dass Sie in Bezug auf die Versicherung über sämtliche Aspekte informiert sind.
Ein weiterer wichtiger Hinweis ist, welche Zusatzversicherung im individuellen Fall empfehlenswert sind. Denn nicht jeder Selbstständige ist mit den gesetzlichen Pflichtversicherungen ausreichend geschützt. Dies gilt vor allem dann, wenn Sie über ein eigenes Unternehmen mit mehreren Mitarbeitern verfügen.
Fachkundige Personen finden Sie am besten online. Wichtig ist bei der Suche nach einem Experten allerdings, dass Sie darauf achten, dass Sie an einen erfahrenen Experten geraten. Dieser sollte mit den Themen „Selbstständigkeit“ und „Unternehmensgründung“ bewandert sein.
Fazit
Auch als Gründer sollten Sie eine private oder gesetzliche Krankenversicherung abschließen. Selbstständige sich sogar gesetzlich dazu verpflichtet, sich bezüglich der Pflege im Alter abzusichern.
Es gibt jedoch auch einige Versicherungsformen, die Sie freiwillig in Anspruch nehmen können. Hierbei handelt es sich unter anderem um die private oder die gesetzliche Krankenversicherung.
Damit Sie diesbezüglich eine gut durchdachte Entscheidung treffen, sollten Sie sich über all Ihre Optionen informieren. Denken Sie dabei nicht nur an Ihre Gegenwart, sondern gleichermaßen an Ihre Zukunft. In jungen Jahren brauchen Sie eine umfassende Krankenversicherung wahrscheinlich noch nicht, aber im fortgeschrittenen Alter erweist sich diese mitunter durchaus als nützlich. Fertigen Sie sich eine Liste mit den verpflichtenden und freiwilligen Versicherungen an – so behalten Sie den Überblick und können eine fundierte Entscheidung treffen.
Häufig gestellte Fragen
Wer in die Selbstständigkeit startet, kann sich privat oder gesetzlich krankenversichern lassen. Dabei gilt: Wer bereits privat versichert ist, verbleibt in der privaten Versicherung, wer gesetzlich versichert ist, kann sich hier frei entscheiden, da die gesetzliche Versicherungspflicht für hauptberuflich Selbstständige erlischt. Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann freiwillig gesetzlich versichert sein. Voraussetzung ist eine vorangegangene Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung über einen Zeitraum von 12 bzw. 24 Monaten am Stück. Dieser Zeitraum muss unmittelbar vor Erlöschen der Versicherungspflicht bzw. in den letzten fünf Jahren vor Erlöschen der Versicherungspflicht liegen. Die Entscheidung muss innerhalb der ersten drei Monate nach der Gründung getroffen werden.
Welche Versicherung besser geeignet ist, ist individuell ganz unterschiedlich. Die gesetzliche Kasse bietet günstigere Tarife und die Möglichkeit der Familienversicherung. Möglicherweise erhalten Sie aber nicht alle gewünschten Leistungen, oder müssen Zuzahlungen bringen.
Bei einer privaten Versicherung ist der Leistungsumfang besser und die Leistungen werden individuell angepasst. Allerdings sind die Beiträge unabhängig vom Einkommen und können daher vor allem im Alter zur Belastung werden, wenn die umfangreichere Leistungen erforderlich sind.
Sind selbstständige Künstler und Publizisten Mitglied in der Künstlersozialkasse (KSK), so gibt es die Sonderregelung, dass die KSK die Hälfte der Kosten der gesetzlichen Versicherung übernimmt. Welche gesetzliche Krankenversicherung gewählt wird, kann dabei frei entschieden werden.
In der gesetzlichen Krankenversicherung können die eigenen Kinder und ggf. der Partner kostenlos mitversichert werden. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung bleiben kalkulierbar, sinken die Einnahmen, werden auch die Gebühren für die gesetzliche Krankenversicherung gesenkt. Die gesetzliche Versicherung basiert auf dem Solidarprinzip und die Beitragshöhe ist abhängig vom Einkommen. Außerdem ist vor der Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung kein Gesundheitscheck notwendig.
Tatsächlich werden Privatpatienten in den allermeisten Praxen bevorzugt behandelt, das heißt sie bekommen schneller einen Termin und genießen oft auch bessere Leistungen als Kassenpatienten. Wer in jungen Jahren in die private Krankenversicherung einsteigt, zahlt einen sehr günstigen Tarif. Außerdem bieten manche Anbieter Rückzahlungen, wenn Leistungen nicht in Anspruch genommen werden. Praktisch ist auch, dass man sich das Versicherungspaket in einer privaten Versicherung gut selbst zusammenstellen kann und so zwischen unterschiedlichen Tarifen eine Auswahl hat.
Nachteilig bei der gesetzlichen Versicherung ist die Tatsache, dass die Behandlung für gesetzlich Versicherte oft als Behandlung zweiter Klasse gilt. Nicht immer gilt das, tatsächlich aber müssen Sie als gesetzlich Versicherter länger auf einen Termin beim Facharzt warten und bekommen leider oft keine so ausführliche Behandlung wie es bei Privatpatienten der Fall ist. Außerdem sind Zuzahlungen zu Medikamenten und Zahnersatz erforderlich.
Nachteilig bei einer privaten Versicherung ist, dass Partner und Kinder selbst versichert sein müssen und nicht in die Versicherung aufgenommen werden können, wie es bei der gesetzlichen Krankenversicherung der Fall ist. Bei der Aufnahme in die private Versicherung können Gesundheitsprüfungen vorgenommen werden, nach denen sich dann die Beitragshöhe bemisst. Wer chronisch krank oder älter ist, muss mit hohen Beiträgen rechnen. Wichtig ist auch: Möchten Sie aus der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, ist das nicht ohne weiteres möglich.