Geht es um die Unternehmensgründung, sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Wie Sie bei diesem Vorhaben am besten vorgehen, kommt auf die gewünschte Unternehmensform an. Rufen Sie einen neuen Betrieb ins Leben, sollten Sie nichts überstürzen. Gehen Sie dabei Schritt für Schritt und mit Bedacht vor.
Dieser Beitrag liefert Ihnen im Kontext der Gründung eine Hilfestellung. Sie erfahren hier, welche Unternehmensformen es gibt und auf welche Aspekte Sie bei der Gründung derselben achten müssen.
Unternehmensformen in Deutschland im Überblick
Folgende Rechtsformen kommen in Deutschland am häufigsten zur Anwendung, wenn es um Betriebsgründungen geht:
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
- Offene Handelsgesellschaft (OHG)
- Unternehmergesellschaft (UG)
- Aktiengesellschaft (AG)
In den folgenden Abschnitten werden Sie über die wichtigsten Eigenschaften der Unternehmensformen informiert. Sie erfahren außerdem, wie Sie bei deren Gründung vorgehen müssen.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person. Sie gehört damit zu den Kapitalgesellschaften. Gegründet und vertreten wird die GmbH durch einen oder mehrere Gesellschafter. Es kann sich hierbei entweder um natürliche oder um juristische Personen handeln. Falls eine GmbH nur einen Gesellschafter hat, ist von einer Ein-Personen-GmbH die Rede.
Wichtig bei der Firmengründung einer GmbH
Noch vor der Unternehmensgründung schließen sämtliche Gesellschafter einen Vertrag miteinander ab. Es ist in diesem Fall wichtig, diesen notariell beurkunden zu lassen. Es ist des Weiteren mindestens eine Person als Geschäftsführer zu bestimmen. Dies geschieht im Zuge der Gründungsversammlung. Vom Geschäftsführer werden die Stammeinlagen entgegengenommen, wobei er die GmbH zu Eintragung ins Handelsregister anmeldet.
Die Gesellschafter sind zum Eröffnen eines Firmenkontos verpflichtet. Denn bei der GmbH handelt es sich um eine juristische Person, wodurch die Finanzen separat zu führen sind. Es ist im Vorfeld darauf zu achten, dass das betreffende Konto den Anforderungen der GmbH gerecht wird. Das Geschäftskonto muss daher über umfassende Funktionen verfügen.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
An einer GbR sind zwei oder mehr natürliche oder juristische Personen beteiligt. Es handelt sich um die Rechtsform einer Personengesellschaft. Sowohl Vermögensgegenstände als auch die Arbeitskraft lassen sich hier zum gemeinsamen Nutzen einbringen.
Wichtig bei der Firmengründung einer GbR
Die Gründung einer GbR geht formlos vonstatten. Ein notariell beurkundeter Gesellschaftervertrag ist in diesem Fall nicht erforderlich. Den Vorschriften des Handelsgesetzbuches muss bei der GbR ebenfalls nicht Folge geleistet werden. Daher ist auch die Eröffnung eines Firmenkontos nicht verpflichtend.
Es lohnt sich bei dieser Rechtsform aber mitunter trotzdem auf einen Vertrag und ein separates Konto zu setzen. Auf diese Weise werden in Bezug auf die Anteile am Unternehmen klare Grenzen gesetzt. Auch ist es so möglich, einem Missbrauch des Vermögens entgegenzuwirken.
Einschränkungen bei der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
Auch bei der GbR gibt es bezüglich der Gründung einzelne Aspekte, die es zu berücksichtigen gilt. Ein Vorteil dieser Unternehmensform besteht darin, dass Sie die Gesellschafter im Zuge der Unternehmensgründung kein Bargeld aufbringen müssen. Es ist in diesem Fall ausreichend, dass diese ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen und einbringen.
Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die GbR keine Rechtspersönlichkeit besitzt. Konkret heißt das, dass die Rechtsträger alleine die Gesellschafter sind. Es ist außerdem nicht möglich, die Unternehmensform zu klagen – auch wird sie nicht ins Firmenbuch oder Handelsregister eingetragen.
Haftung im Überblick
Alle Gesellschafter haften bei der GbR
- mit Privat- und Betriebsvermögen
- ohne Betragsbeschränkung
- für die ganze Schuld
- primär (ein Gläubiger kann konkret gegen eine bestimmte Person vorgehen)
Grundsätzlich besteht in Bezug auf alle Firmengesellschafter eine Alleingeschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis. Abweichende Bestimmungen lassen sich bei der Gründung der Rechtsform im Vertrag festlegen.
Unternehmergesellschaft (UG) haftungsbeschränkt
Bei der UG haftungsbeschränkt handelt es sich um die deutsche Rechtsform einer Kapitalgesellschaft. Ebendiese verfügt über einen eigenen Namen und wird durch einen Geschäftsführer vertreten. Es können auch mehrere Personen zum Geschäftsführer ernannt werden.
Wichtig für die UG-Gründung
Noch vor der Unternehmengründung sollten Sie klären, wem Sie die Geschäftsführung übertragen. Diesen Posten müssen nicht unbedingt die Firmengesellschafter übernehmen – auch Angestellte können hier zum Zug kommen. Es ist in diesem Fall von einem externen Geschäftsführer die Rede.
Es besteht des Weiteren die Möglichkeit, die UG mit einem standardisierten Musterprotokoll sowie einer individuell verfassten Satzung zu gründen. Das erstgenannte Protokoll kommt aber lediglich dann infrage, wenn das Unternehmen höchstens einen Geschäftsführer und drei Firmengesellschafter hat. Mit einem Musterprotokoll ersparen Sie sich übrigens die Kosten für den Notar, wodurch die Gründung schneller möglich ist.
Auch um das Stammkapital müssen Sie sich bei der Gründung sorgen. Es sind hier je Gesellschafter Summen zwischen einem und 24.999 Euro gestattet. Achten Sie in diesem Fall darauf, dass das Startkapital sämtliche Ausgaben in der ersten Phase der Unternehmensgründung deckt.
Einschränkungen bei der UG haftungsbeschränkt
Bevor Sie sich an die Gründung der UG haftungsbeschränkt heranwagen, müssen Sie sich mit den gängigen Einschränkungen bei der Unternehmensgründung vertraut machen. So ist es nicht immer möglich, bei der Gründung der UG haftungsbeschränkt das Musterprotokoll heranzuziehen. Dies gilt dann, wenn das Unternehmen mehr als drei Firmengesellschafter sowie mehrere Geschäftsführer hat.
Für die Unternehmensgründung müssen Sie sich bei der UG zu einem Notar begeben. Die Fachkraft beurkundet alle Gründungsunterlagen, sodass die Firme ins Handelsregister eingetragen werden kann. Auch ist es für die Unternehmensgründung unbedingt erforderlich, dass alle betroffenen Personen ihre Ausweise mitbringen, um ihre Identität zu bestätigen. Dies ist auch bei der Eröffnung des Bankkontos zu empfehlen.
Liegt das Stammkapital der UG übrigens über 12.500 Euro, ist auch eine Gründung der GmbH möglich. Überlegen Sie sich, ob Sie nicht auf eine der häufigsten Unternehmensformen in Deutschland umsteigen wollen. Es kommt diesbezüglich natürlich auf die Art des Betriebs und auf Ihre Vorlieben an.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die OHG wird zum Betrieb eines Handelsgewerbes ins Leben gerufen. Bei dieser Gesellschaftsform haften alle Gesellschafter und Gläubiger unbeschränkt. Sie eignet sich insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Ein Handelsgewerbe wird in diesem Fall unter einer gemeinsamen Firma betrieben. Die Gründung einer OHG geht oftmals automatisch vonstatten. Und zwar wird die Rechtsform dann ins Leben gerufen, wenn eine GbR die Umsatzgrenze von 250.000 Euro übersteigt.
Voraussetzungen für die Gründung einer OHG
Damit die Unternehmensgründung für eine OHG erfolgen kann, muss diese mindestens über zwei Firmengesellschafter verfügen. Es kann sich hierbei um juristische oder natürliche Personen handeln. Außerdem ist der Abschluss eines Gesellschaftsvertrag erforderlich. Ein Vorteil der OHG besteht darin, dass Sie kein Mindestkapital brauchen, um diese ins Leben zu rufen.
Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet die OHG in der Regel selbst. Für die Firmengesellschafter kommt die uneingeschränkte Haftung in Bezug auf ihr Privatvermögen zum Tragen. Die persönliche Haftung gilt auch für fünf weitere Jahre, nachdem ein Unternehmensgesellschafter ausgeschieden ist. Dass die persönliche Haftung sich über einen so langen Zeitraum erstreckt, sollte allen betroffenen Personen bei dieser Rechtsform klar sein.
Des Weiteren ist jeder Gesellschafter dazu befugt, Einzelgeschäftsführer zu sein oder diesen zu vertreten. Das hat jedoch ausschließlich für gewöhnliche Geschäfte – darunter fällt beispielsweise der Wareneinkauf – Gültigkeit.
Mit diesen Einschränkungen ist zu rechnen
Bedenken Sie bei der Unternehmensgründung, dass die OHG ins Handelsregister eingetragen werden muss. Außerdem haben Sie die Pflicht zur Buchführung. Mit Ihrem Privatvermögen haften Sie bei der Rechtsform uneingeschränkt, weshalb auch bei den Gesellschaftern untereinander ein großes Vertrauen erforderlich ist.
Beschränkungen gibt es, wenn es um die Auflösung der OHG geht. Möglich ist dies nur durch einen einstimmigen Beschluss der Firmengesellschafter, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder nach dem Ablauf einer zeitlichen Befristung. Auch in diesem Fall ist die Entscheidung im Handelsregister einzutragen.
Fazit – informieren Sie sich vor der Unternehmensgründung über Ihre Rechte und Pflichten
Bevor Sie sich an die Unternehmensgründung heranwagen, sollten Sie sich über die gewählte Rechtsform im Klaren sein. Danach ist es notwendig, dass Sie sich über deren Eigenheiten und die Anforderungen für Gründer schlau machen. Auf diese Weise können Sie die Firmengründung vorbereitet in Angriff nehmen.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich bezüglich der Unternehmensgründung von einer Fachkraft beraten lassen. Diese steht Ihnen auch bei Fragen zur Rechtsform zur Seite. Es ist Ihnen damit möglich, sich vorbereitet an Ihr Vorhaben heranzuwagen. Sind mehrere Personen an der Betriebsgründung beteiligt, sollten auch sie sich an einen Experten wenden. Dadurch sind alle Teilhaber auf demselben stand, wodurch Sie Fehlern in der Unternehmensführung entgegenwirken.
Für die Beratung eignen sich unter anderem Fachkräfte wie ein Unternehmensberater, ein Rechtsanwalt sowie ein Steuerberater. Stellen Sie sicher, dass der Experte mit dem Thema „Unternehmensgründung“ bewandert ist.
Häufige Fragen zum Thema Rechtsformen
Bei Rechtsformen von Unternehmen handelt es sich um die Vorgaben darüber, in welchem rechtlichen Rahmen sich Unternehmen bewegen. Die Wahl der Rechtsform hat auf vieles eine Auswirkung: Zum einen regelt die Rechtsform das Haftungsrisiko der Gründer, außerdem legt sie den Steuersatz des Unternehmens fest und schreibt ein bestimmtes Stammkapital vor.
Die häufigsten Rechtsformen von Unternehmen in Deutschland sind die GmbH, die GbR, die OHG sowie die UG. Ebenfalls eine sehr häufig genutzte Rechtsform in Deutschland sind eingetragene Kaufleute bzw. Einzelunternehmen. Ein Einzelunternehmen kann ganz unkompliziert gegründet werden und erfordert kein Stammkapital. Allerdings haften Einzelunternehmer mit ihrem gesamten Vermögen für die Schulden, die bei dem Unternehmen entstehen können.
Welche Unternehmensform am besten geeignet ist und somit die Wahl der Rechtsform, ist von mehreren Faktoren abhängig. So stellt sich zunächst einmal die Frage nach der Anzahl der Gründer, auch die Frage nach der Haftung ist elementar: soll im Ernstfall mit dem Privatvermögen gehaftet werden, oder ausschließlich mit dem Firmenvermögen? Daran schließt sich gleich auch die Frage an, ob es ein Stammkapital geben soll und in welcher Höhe dieses schon bei der Gründung verfügbar sein kann. An diesen Eckpfeilern können Sie sich entlangtasten, um die passende Unternehmensform zu finden.