Aktien zurückkaufen – gesetzlich nur bedingt erlaubt
Eigene Aktien sind Anteile an einer Aktiengesellschaft, die das Unternehmen selbst zurückkauft. Bis 1998 waren solche Rückkäufe durch das Aktiengesetz grundsätzlich verboten. Durch eine Anpassung des Gesetzes ist der Aktienrückkauf seitdem unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Das Aktiengesetz sieht für den Rückkauf eigener Aktien die folgenden Gründe vor:
- Abwendung eines unmittelbar bevorstehenden schweren Schadens für die Aktiengesellschaft
- Sicherung einer Abfindung für die Aktionäre
- Gesamtrechtsnachfolge der Gesellschaft
- Beschluss der Hauptversammlung über die Reduktion des Grundkapitals der AG
- Rückkauf von Belegschaftsaktien (Aktien, die durch die Gesellschaft an die Mitarbeiter ausgegeben werden)
- Bei Finanzinstituten, die mit Wertpapieren handeln wollen.
Aktienrückkauf – mit Zustimmung durch die Hauptversammlung der AG
Außerdem besteht für eine Aktiengesellschaft die Möglichkeit, Aktien zurückzukaufen, sofern durch den Rückkauf maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft erworben werden.
Voraussetzung dafür ist, dass die Hauptversammlung dem Vorstand der AG erlaubt, innerhalb dieser Grenze eigene Aktien zurückzukaufen. Die Zustimmung der Hauptversammlung zum Aktienrückkauf ist für fünf Jahre gültig. Sie kann an einen bestimmten Zweck oder einen konkreten Rückkaufbetrag gekoppelt sein.
Geplanter Rückkauf ist meldepflichtig
Ebenso besitzt der Vorstand einer Aktiengesellschaft jedoch die Möglichkeit, die Zustimmung zum Aktienrückkauf „auf Vorrat“ einzuholen. Ein entsprechender Beschluss der Hauptversammlung ist jeweils für fünf Jahre gültig. Die Gesellschaft ist dann nicht verpflichtet, konkrete Pläne für den Rückkauf zu entwickeln oder ihn in die Praxis umzusetzen. Eine öffentliche Bekanntmachung ist erst erforderlich und gesetzlich vorgeschrieben, wenn eine Aktiengesellschaft beginnt, ein Rückkaufprogramm zu planen. Außerdem muss ein geplanter Aktienrückkauf an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemeldet werden.
Aktienrückkauf – an der Börse oder durch ein öffentliches Rückkaufangebot
Um Aktien zurückzukaufen, kann eine Aktiengesellschaft den Börsenhandel nutzen oder sich mit einem öffentlichen Rückkaufangebot an ihre Aktionäre wenden. Öffentliche Rückkaufangebote kommen hauptsächlich dann infrage, wenn es an der Börse zu wenige Kaufoptionen gibt oder das Unternehmen den Preiseffekt im Börsenhandel durch steigende Kurse seiner Wertpapiere scheut.
Finanzierung von Aktienrückkäufen
Möchte ein Unternehmen Aktien zurückkaufen, so kann dieser Kauf mit Eigenkapital oder Fremdkapital finanziert werden. Bei der Nutzung von Eigenkapital sind liquide Mittel erforderlich, wenn keine Finanzanlagen verkauft werden sollen. Nutzt ein Unternehmen Fremdkapital für den Rückkauf von Aktien, so ist das vorwiegend in Phasen von Niedrigzinsen sinnvoll. Wichtig ist dabei jedoch zu beachten, dass ein Kauf mit Fremdkapital immer auch das Risiko des Unternehmens erhöht, nicht zuletzt auch, weil eine Verschuldung für den Rückkauf vorgenommen wurde, wodurch sich das Eigenkapital der Firma mindert.
Warum Aktien zurückgekauft werden
Das Aktiengesetz schreibt vor, dass eine Aktiengesellschaft nicht berechtigt ist, Rechte aus eigenen Aktien wahrzunehmen. Nach einem Aktienrückkauf verteilen sich zukünftige Gewinne und Dividenden daher auf eine geringere Aktienanzahl. Ebenso sinkt das für die Bewertung einer Aktie relevante Kurs-Gewinn-Verhältnis. Angesichts dessen werden Aktienrückkäufe von den Gesellschaften unter anderem dafür genutzt, „Kurspflege“ zu betreiben und den Kurs ihrer Papiere innerhalb eines bestimmten Niveaus oder innerhalb einer bestimmten Bandbreite zu halten.
Weitere Gründe für den Aktienrückkauf
Daneben gibt es für eine Aktiengesellschaft einige weitere Gründe, Aktien zurückzukaufen:
- Schutz vor einer drohenden Übernahme: Droht ein Akquisitionsvorhaben, über das es zuvor nicht mit den Gesellschaftsorganen zu einer Einigung kam, können Aktienrückkäufe vor einer Übernahme schützen. Wie sehr dieses Vorgehen in der Praxis aber wirklich vor einer Übernahme schützt, ist unklar. Unter Umständen kann der Rückkauf von Aktien eine Übernahme sogar erleichtern oder attraktiver machen.
- Verwendung der eigenen Aktien als Transaktionswährung: Möchte ein Unternehmen ein anderes Unternehmen aufkaufen, kann dieser Deal neben Bargeld auch mit Aktien der eigenen Firma finanziert werden. Das kann dann sinnvoll sein, wenn nicht genug Barreserven zur Verfügung stehen.
- Ausgabe von Mitarbeiteraktien: Möchte ein Unternehmen Mitarbeiteraktien herausgeben, müssen neue Aktien gezeichnet werden, das heißt, es ist eine Kapitalerhöhung erforderlich. Um diese zu vermeiden, können die zurückgekauften Aktien an die Mitarbeiter ausgegeben werden.
- Konzentration und Veränderung der Gesellschafterstruktur: Durch den Rückkauf von Aktien kann die Anzahl der stimmberechtigten Aktionäre auf der Hauptversammlung reduziert werden. Das kann schlussendlich zu einer erleichterten Entscheidungsfindung führen.
- Signal setzten am Markt: Ein Unternehmen, das seine eigenen Aktien kauft, setzt damit ein Signal am Kapitalmarkt und zeigt, dass es die Investition in die eigene Firma als gute Investition sieht. Der Kauf kann verstanden werden als Zeichen dafür, dass es der Gesellschaft gut geht und ihre Aktien als attraktive Investitionsobjekte gelten.
- Reduktion der kursierenden Aktien: Um die Gewinne auf eine geringere Anzahl von Anteilsscheinen zu erteilen und so die an die Aktionäre ausgeschütteten Dividenden zu erhöhen, kann ein Unternehmen ebenfalls Aktien zurück kaufen.
Häufig gestellte Fragen – FAQ
Wenn eine AG einen Aktienrückkauf ankündigt, hat dies in der Regel einen Anstieg des Aktienkurses zur Folge. Das Unternehmen signalisiert damit, dass es die eigenen Aktien für eine gute Wertanlage hält. Hiervon profitieren die Aktionäre sowohl bei einem Verkauf ihrer Aktien an der Börse als auch bei einem direkten Rückkauf durch die Aktiengesellschaft. Im ersten Fall durch den steigenden Aktienkurs, im zweiten Fall durch einen Aufschlag auf den aktuellen Börsenkurs, den die Gesellschaften den Verkäufern in der Regel zahlen. Aktionäre, die ihre Aktien halten, können dagegen von steigenden Dividenden profitieren.
Aktiengesellschaften sind verpflichtet, über den Start und den Zeitraum eines Rückkaufprogramms für Aktien in einer Ad-Hoc-Mitteilung zu informieren. Der aktuelle Status des Programms und das erzielte Rückkaufvolumen müssen fortlaufend veröffentlicht werden.
Kritik an Aktienrückkäufen betrifft vor allem die folgenden Punkte:
- Der Rückkauf firmeneigener Aktien bietet keinen wirtschaftlichen Mehrwert und kann sich langfristig als wachstumsschädlich erweisen, wenn der Gesellschaft zu einem späteren Zeitpunkt hierdurch Investitionsmittel oder finanzielle Reserven für Krisenzeiten fehlen.
- Wenn eine Aktiengesellschaft den Rückkauf firmeneigener Aktien mit Fremdmitteln – also über Kredite – finanziert, erhöht sich bei sinkenden Gewinnen das Risiko für Zahlungsschwierigkeiten.
- Wenn Vorstands-Boni anhand des Börsenerfolges der Gesellschaft vergeben werden, besteht die Gefahr, dass Vorstände Aktienrückkäufe einsetzen, um ihre eigenen Bezüge zu erhöhen.
Beim diesem Verfahren handelt es sich um ein Ausschreibungsverfahren bei dem Aktien und Anleihen emittiert werden können. Ähnlich wie bei einer Auktion werden hierbei von den Kaufinteressenten Gebote abgegeben. Die Abgabe der Gebote findet jedoch verdeckt statt. Zu Beginn wird ein Mindestkurs vom Anbieter vorgegeben. Das Verfahren ist neben dem Börsenhandel eine weitere Möglichkeit für Unternehmen, um Aktien zurück kaufen zu können.