Aktionär oder Shareholder – die Definition
Aktien werden von Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) emittiert. Die Käufer von Aktien sind Aktionäre bzw. Shareholder. Sie erwerben mit dem Aktienkauf einen Anteil am Grundkapital der Kapitalgesellschaft.
Das Grundkapital einer Aktiengesellschaft muss laut Aktiengesetz mindestens 50.000 Euro betragen. Ebenso sind eine höhere Festlegung des Grundkapitals sowie spätere Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe zusätzlicher Aktien möglich. Das Grundkapital wird in Aktien zerlegt, die von den Aktionären erworben werden können. Sie werden hierdurch zum Anteilseigner und somit zum Gesellschafter des Unternehmens.
Rechte und Pflichten der Shareholder der AG
Das deutsche Aktiengesetz regelt nicht nur die Rechte und Pflichten von Aktiengesellschaften, sondern auch die der Shareholder einer AG oder KGaA. Privatanleger werden hier ausdrücklich einbezogen. Die Rechte der Shareholder lassen sich in Verwaltungsrechte und Vermögensrechte unterteilen.
Verwaltungsrechte der Shareholder
Die Verwaltungsrechte der Aktionäre bestehen insbesondere im sogenannten Mitgliedschaftsrecht – dem Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung der Gesellschaft – und dem Recht, im Rahmen der Hauptversammlung ihr Stimmrecht auszuüben. Der Umfang ihres Stimmrechts richtet sich nach den von ihnen gehaltenen Aktien.
Aktiengesellschaften sind verpflichtet, ihre Aktionäre einmal jährlich zu einer ordentlichen Hauptversammlung einzuladen. Falls im Unternehmen dafür Gründe vorhanden sind, ist auch die Einberufung von außerordentlichen Hauptversammlungen möglich.
Einfluss auf Unternehmensentscheidungen durch Aktionäre
Durch die Ausübung ihres Stimmrechts können die Aktionäre auf bestimmte Unternehmensentscheidungen Einfluss nehmen. Hierzu gehören unter anderem die Bestellung des Vorstands der AG, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Entscheidungen über die Gewinnverwendung oder über Kapitalmaßnahmen.
Im Rahmen der Hauptversammlung haben die Shareholder einer AG ein Auskunftsrecht im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft. Außerdem besitzen die Aktionäre einer Aktiengesellschaft das Recht, bestimmte Entscheidungen der Hauptversammlung anzufechten, um damit eigene Interessen zu schützen.
Vermögensrechte der Shareholder
Die Vermögensrechte der Aktionäre umfassen gegebenenfalls die Beteiligung an Gewinnausschüttungen für die Anteilseigner, das Recht auf einen Anteil am Abwicklungsvermögen bei der Auflösung einer Aktiengesellschaft sowie das allgemeine Bezugsrecht bei einer Kapitalerhöhung. Zur Ausschüttung von Gewinnen an die Aktionäre ist eine Aktiengesellschaft grundsätzlich nicht verpflichtet – sie kann darauf verzichten, um Investitionen zu tätigen oder Rücklagen zu bilden. Vorstand und Aufsichtsrat machen einen Vorschlag, ob und in welcher Höhe eine Dividendenzahlung erfolgen soll.
Die endgültige Entscheidung über die Gewinnverwendung erfolgt durch einen Beschluss der Hauptversammlung. Wenn Dividenden ausgeschüttet werden, haben jedoch alle Aktionäre das Recht auf einen Gewinn entsprechend ihrem Aktienanteil.
Finanzielle Hauptpflicht und Treuepflicht der Aktionäre
Die finanzielle Hauptpflicht der Aktionäre besteht darin, gezeichnete Aktien entsprechend zu bezahlen. Außerdem unterliegen sie einer gesetzlich vorgeschriebenen Treuepflicht, die darin besteht, dass sie auf die Interessen der Gesellschaft und anderer Shareholder Rücksicht nehmen müssen. Weitere Pflichten für die Aktionäre liegen im Ermessen der Aktiengesellschaft. Sie kann etwa für ihre Aktien nach einem Börsengang eine Haltepflicht verordnen, um Kurseinbrüche zu verhindern.
Wenn ein Shareholder alle Anteile an einer Aktiengesellschaft verkauft, endet damit seine Mitgliedschaft in der Gesellschaft.
Einflussmöglichkeit der Shareholder auf die Gesellschaft
Welchen Einfluss ein Aktionär auf die Gesellschaft nehmen kann, hängt von der Menge der von ihm gehaltenen Gesellschaftsanteile und der Art der Aktien ab. Beispielsweise besitzen die Inhaber sogenannter Vorzugsaktien im Normalfall kein Stimmrecht in der Hauptversammlung der AG. Stammaktien sind dagegen Anteilsscheine, die ihrem Inhaber alle durch das Aktiengesetz vorgesehenen Aktionärsrechte gewähren. Alle Aktionäre sind nicht nur Shareholder, sondern auch Stakeholder des Unternehmens, die ein besonderes Interesse an einer positiven Geschäftsentwicklung haben.
Verschiedene Arten von Aktionären der AG
Die Shareholder einer Aktiengesellschaft lassen sich in die folgenden Gruppen unterteilen:
- Ein Hauptaktionär hält die Mehrheit der Gesellschaftsanteile. Wenn er mindestens 50 % der Stammaktien einer AG besitzt, ist er Mehrheitsaktionär des Unternehmens.
- Großaktionäre halten eine im Vergleich zu anderen Anlegern hohe Zahl an Gesellschaftsanteilen, verfügen in der Hauptversammlung über entsprechend großen Einfluss.
- Privataktionäre besitzen nur wenige Anteile an einer Aktiengesellschaft. Um innerhalb Hauptversammlung durch die gebündelte Interessenvertretung größeren Einfluss zu erlangen, schließen sie sich häufig zu Aktionärsgemeinschaften zusammen. Die individuellen Aktionäre treten ihre Stimmrechte in diesem Fall an die Gemeinschaft ab.
- Belegschaftsaktionäre sind Mitarbeiter der Aktiengesellschaft, die Aktien ihres Arbeitgebers besitzen. Belegschaftsaktien werden durch Gesellschaften häufig als Zusatzleistung an Mitarbeiter ausgegeben, um deren Motivation und Loyalität zu fördern.
- Als Ankeraktionäre werden zum Teil Shareholder bezeichnet, die sich besonders stark für die Gesellschaft engagieren. Meist halten sie ihre Aktien über einen längeren Zeitraum.