Bei der Frage nach Selbstständigkeit und Freiberuflichkeit, gilt zunächst einmal klarzustellen, dass jeder Freiberufler auch selbstständig ist, nicht aber jeder Selbstständige auch Freiberufler. Das liegt daran, dass es sich bei den Freiberuflern um eine Untergruppe der Selbstständigen handelt.
Geht es um die Frage, wann ein Selbstständiger freiberuflich tätig sein kann, liegt ein wesentlicher Faktor im Berufsfeld. Das heißt: In der Regel kann man sich nicht aussuchen, ob man Freiberufler sein möchte oder nicht. Für viele Selbstständige ist das schade, da der Status des Freiberuflers viele Vorteile mit sich bringt. Unter anderen sind die laufenden Kosten für Freiberufler spürbar geringer und auch der bürokratische Aufwand kann deutlich gesenkt werden im Vergleich zu dem, was bei einer Selbstständigkeit anfällt.
Freiberuflich: Pflichten und Vorteile
Freiberufler sind nicht verpflichtet, Gewerbesteuer zu entrichten und müssen auch kein Mitglied der Handelskammer sein, diese Mitgliedschaft ist für Selbstständige mit Kosten verbunden, bringt gleichzeitig für einige Selbstständige jedoch keinen besonderen Nutzen.
Da Freiberufler nicht gewerblich agieren, brauchen sie kein angemeldetes Gewerbe und unterliegen auch nicht der Gewerbeaufsicht. Zusätzlich entfällt die Pflicht zur Buchführung. Voraussetzung für Freiberufler ist jedoch, dass sie dem Finanzamt die genaue freiberufliche Tätigkeit melden.
Auch die Durchführung der Steuererklärung hat für Freiberufler deutliche Vorteile: Es ist nur die Einreichung einer simplen Einnahme-Überschuss-Rechnung erforderlich. Vor allem für kleine Freiberufler sind diese Entlastungen von großem Vorteil.
Welche Berufe gelten als „freie Berufe“?
Das Feld der freien Berufe ist relativ klar umrissen. Zu den freien Berufen gehören in erster Linie Künstler und Wissenschaftler, also auch Schriftsteller, Schauspieler, Maler, Journalisten, Redakteure, etc. und auch Selbstständige, die eine unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit ausüben, wichtig ist dabei, dass keine Festanstellung vorliegt.
Neben den künstlerischen und wissenschaftlichen Berufen kommen die sogenannten Katalogberufe hinzu. Definiert sind diese im Einkommensteuergesetz (EStG). Das Feld der Katalogberufe ist weit umrissen: Freiberuflich sind laut dieser Definition zum Beispiel auch Ärzte und Pfleger, Anwälte, Architekten, Übersetzer, Erzieher und viele weitere.
Alle nicht in dieser Liste auftauchenden Berufe, vor allem aber all jene, bei denen mit Waren gehandelt wird, sind gewerbliche Berufe.
Das Finanzamt entscheidet
Ob man tatsächlich freiberuflich ist, entscheidet im Zweifelsfall das Finanzamt. Wesentliche Kriterien hierfür sind der konkrete Beruf sowie die Frage der Selbstständigkeit.
Sowohl Selbstständige als auch Freiberufler müssen regelmäßig für mehrere Kunden bzw. Auftraggeber arbeiten und einer davon darf nicht mehr als vier Fünftel des Einkommens ausmachen. Ist das der Fall oder arbeitet man weisungsgebunden (also nicht selbstbestimmt) regelmäßig nur für einen Auftraggeber, so liegt höchstwahrscheinlich eine Scheinselbstständigkeit vor.
Ist man sich unsicher, sollte man sich nicht scheuen, beim zuständigen Finanzamt einfach einmal nachzufragen. In Deutschland gibt es aktuell knapp eine Million Freiberufler. Für bestimmte freie Berufe gibt es Gewerkschaften, so etwa den zu Verdi gehörenden Verband deutscher Schriftsteller. Hinzu kommt als Dachorganisation der Bundesverband der Freien Berufe (BFB).
Häufig gestellte Fragen zu Freiberuflern und Selbstständigen
Strenggenommen handelt es sich bei Freiberuflern um eine Untergruppe der Selbstständigen. Somit ist jeder Freiberufler selbstständig, aber nicht jeder Selbstständige Freiberufler. Wer als Freiberufler gilt, ist abhängig vom Beruf. So gilt der Status des Freiberuflers für künstlerische und wissenschaftliche Berufe, außerdem kommen die sogenannten Katalogberufe hinzu, alle Berufe, die hier aufgelistet sind, gelten als freiberuflich. So beispielsweise Ärzte, Pfleger und Erzieher.
Als Selbstständig gelten alle, die nicht in einem festen Arbeitsverhältnis arbeiten, sondern Dienstleistungen oder Waren für unterschiedliche Arbeitgeber erbringen / liefern und eigene Rechnungen erstellen. Der Unterschied liegt auch im Verdienst: Während Angestellte ein festes Gehalt beziehen, erhalten Selbstständige ein Honorar für die erbrachten Dienstleistungen oder Waren. Das Honorar, das ein Selbstständiger erhält, ist mit dem Brutto-Verdienst eines Angestellten zu vergleichen: in beiden Fällen werden noch Abzüge für Steuern und Sozialabgaben vorgenommen.
Im Vergleich zu gewerbetreibenden Selbstständigen können Freiberufler einige Vorteile genießen. So müssen sie beispielsweise keinen Gewebeschein beantragen und auch keine Gewerbesteuer zahlen. Freiberufler unterliegen außerdem nicht der Gewerbeaufsicht und dem Handelsrecht. Auch eine Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer ist nicht erforderlich (wichtig: eine freiwillige Mitgliedschaft ist jedoch möglich). Auch die Buchführung ist für Freiberufler deutlich einfacher als für Gewerbetreibende, denn es müssen keine Bilanzen erstellt werden. Ausreichend ist eine einfach Einnahme-Überschuss-Rechnung, die beim Finanzamt einzureichen ist.
Nein, es gibt einen klaren Unterschied zwischen Freiberuflern und Freelancern. Freelancer arbeiten – anders als Freiberufler – als freie Mitarbeiter in Unternehmen, dabei ist die Arbeit in einem, aber auch in mehreren Unternehmen möglich, wichtig ist: Freelancer sind nicht festangestellt. Darüber hinaus können Freelancer sowohl Freiberufler als auch Gewerbetreibende sein, ein Freelancer ist damit also nicht per se auch ein Freiberufler.