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Transparenz

Gehaltsrechner für Arbeitgeber

Geschrieben von
Lisa Hofmann

Unser Brutto-Netto-Rechner für Arbeitgeber berechnet für sie das Gehalt inklusive den Lohnnebenkosten.


Warum bleibt mir so wenig Netto vom Brutto? Diese Frage beschäftigt einen Großteil aller Berufstätigen. Denn egal ob Sie Arbeitnehmer sind, in einem Angestelltenverhältnis arbeiten oder einer selbstständigen / freiberuflichen Tätigkeit nachgehen – Sie sind sozialversicherungspflichtig. Wie setzen sich die Abgaben zusammen, was hat die Steuerklasse damit zu tun und welchen Beitrag leistet der Arbeitgeber?

Durch die zusätzliche Arbeitgeberabgabenberechnung ist unser Rechner nicht nur für Gehaltsempfänger, sondern auch für die gehaltszahlende Seite – den Arbeitgeber – praktisch. Mit unserem Brutto-Netto-Rechner erhalten Sie einen konkreten Überblick und können den Nettolohn ganz einfach berechnen. Und Sie haben die Möglichkeit als Arbeitgeber, Ihre Abgaben zu ermitteln und in Erfahrung zu bringen, wie viel Lohnnebenkosten Sie entrichten müssen.

Lohnnebenkosten: Abgaben vom Gehalt

Alle vom Bruttolohn abgeführten Abgaben werden unter dem Begriff Lohnnebenkosten zusammengefasst. Doch worum handelt es sich dabei und welche Nebenkosten führen dazu, dass das Nettogehalt deutlich unter dem Bruttogehalt liegt?

Die konkrete Berechnung des Betrags, den Sie am Monatsende ausbezahlt bekommen, ist nicht einfach. Hier hilft unser Gehaltsrechner, der neben der Steuerklasse auch alle Nebenkosten beherzigt. Wie viel Geld Ihnen bleibt, hängt in erster Linie von der Steuerklasse ab. Sind Sie alleinstehend und haben keine Kinder, zahlen Sie den in Deutschland höchsten Steuersatz und entrichten Ihre Abgaben ans Finanzamt in Steuerklasse I. Dazu kommt Ihr Anteil an der Krankenversicherung und an der Rentenversicherung. Als Kirchenmitglied zahlen Sie Kirchensteuer und als Arbeitnehmer sind Sie beitragszahlendes Mitglied in der gesetzlichen Arbeitslosen-Versicherung.

Einen Teilbetrag zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung trägt Ihr Arbeitgeber, sofern Sie einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis nachgehen.

Höhere Kosten für Selbstständige

Sind Sie selbstständig oder freiberuflich, zahlen Sie den vollen Beitrag und haben damit höhere Abgaben vom Bruttolohn. Dabei ist es unerheblich, ob Sie freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder ob Sie sich privat versichern. Auch die Beiträge zur Arbeitslosen-Versicherung zahlen Sie in diesem Fall allein.

All das sind Nebenkosten, die Ihren Lohn schmälern und die Sie detailliert im Brutto-Netto-Rechner berechnen und nachvollziehen können. Da die Berechnung die Arbeitgeberanteile einschließt, wissen Sie auch, mit welcher Summe sich Ihr Arbeitgeber an den Lohnnebenkosten beteiligt.

So nutzen Sie den Gehaltsrechner für Arbeitgeber

Der Gehaltsrechner ist einfach zu bedienen und verständlich aufgebaut. Stellen Sie im Brutto-Netto-Rechner ein, ob Sie die monatliche oder die jährliche Gehaltsabrechnung vornehmen möchten. Anschließend tragen Sie Ihren Bruttolohn pro Monat ein und geben die Steuerklasse an. Für eine korrekte Berechnung geben Sie Ihr Bundesland und Ihr Geburtsjahr an. Wenn Sie Kinder haben, klicken Sie auf das entsprechende Feld und fahren anschließend mit Ihrem Monatsfreibetrag fort. Nun folgt der Kinderfreibetrag und anschließend sind die Angaben zu Ihren monatlichen Vorsorgeaufwendungen nötig. Bei der Rentenversicherung und bei der Krankenversicherung muss angegeben werden, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Im rechten Feld sehen Sie das Ergebnis, das die aufgeschlüsselte Lohnsteuer und alle Sozialabgaben in Einzelbeträgen enthält. Wenn Sie wissen möchten, was Ihr Arbeitgeber zahlt, klicken Sie auf den entsprechenden Pfeil unter dem Ergebnis und erhalten Sie Einblick in die Arbeitgeberanteile.

Ein wichtiger Berechnungspunkt: Die Steuerklasse

Die größte Abgabenposition auf Ihrem Gehaltszettel ist die Lohnsteuer. Um den Gehaltsrechner für Arbeitgeber zu nutzen, benötigen Sie Ihre Steuerklasse. Das deutsche Steuersystem unterteilt sich in sechs Steuerklassen, von denen Steuerklasse I und VI am teuersten sind. Wer ledig und ohne Kinder, verwitwet oder geschieden ist, wird der Steuerklasse I zugeordnet.

Die meisten Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Steuerklasse I am ungünstigsten ist. Doch hier gibt es Freibeträge, die bei Steuerklasse VI zum Beispiel nicht anrechenbar sind. Sollte sich Ihre Steuerklasse durch Heirat oder eine Kindesgeburt verändert haben, vergessen Sie nicht, Ihren Arbeitgeber darüber zu unterrichten und vorab beim Finanzamt die günstigere Steuerklasse zu beantragen.

So nutzen Sie den Jahresfreibetrag

Ausgenommen der Steuerklasse VI besteht die Möglichkeit, durch Freibeträge Steuern zu sparen und mehr Netto vom Brutto übrig zu haben. Arbeitnehmer können einen Jahresfreibetrag, der sich aus dem Kinderbetreuungsfreibetrag und den Wegekosten zur Arbeit zusammensetzt, mit einer Summe von 920 Euro geltend machen. Wird dieser Richtwert gravierend überschritten, lohnt es sich, einen Sonderfreibetrag beim Finanzamt zu beantragen und ihn eintragen zu lassen.

Neben diesem Freibetrag können Eltern einen Kinderfreibetrag erhalten. Achtung: Wer Kindergeld bezieht, ist davon ausgenommen. Man kann entweder den steuervergünstigenden Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten. Hat das Finanzamt nach dem Günstiger-Prinzip für den Kinderfreibetrag entschieden, wird dieser im Brutto-Netto-Rechner angegeben. Wichtig: In der Steuerklasse V und VI gibt es keinen Kinderfreibetrag.

Die Arbeitgeberanteile: Diese Kosten übernimmt die Firma

Die meisten Arbeitnehmer möchten natürlich wissen, mit welcher Summe sich der Arbeitgeber an den Sozialabgaben beteiligt. Unser Gehaltsrechner für Arbeitgeber weist diese Zusatzfunktion auf und gibt Ihnen die Möglichkeit, die Arbeitgeberanteile im Detail zu berechnen. Die Arbeitgeberbelastung ist aufgeschlüsselt in die Anteile zur Rentenversicherung, zur Krankenversicherung, zur Arbeitslosen-Versicherung und zur Pflichtpflegeversicherung.

Steuerliche Vorteile durch Kenntnis zu den Lohnnebenkosten sichern

Wo können Sie Steuern sparen? Wenn Sie sich wie die meisten Arbeitnehmer mit dieser Frage beschäftigen, sollten Sie Ihre monatlichen und jährlichen Lohnsteuern kennen. Hier bietet Ihnen der Brutto-Netto-Rechner eine ganze Reihe an Vorteilen, da Sie ohne Vorkenntnisse in der Gehaltsberechnung zum Ergebnis kommen. Wichtig ist, dass Sie alle Angaben vollständig machen und all das eintragen, was Ihnen bekannt ist.

Steuererstattungen vom Finanzamt beruhen immer auf Steuerzahlungen. Möchten Sie beispielsweise eine größere Ausgabe steuerlich geltend machen, kann Ihnen der Brutto-Netto-Rechner dabei helfen. Denn wenn Sie Ihre jährliche Steuerlast kennen, können Sie abwägen, ob Sie die Anschaffung im aktuellen Wirtschaftsjahr tätigen, ob Sie noch warten oder ob Sie die Steuer splitten. In diesem Punkt kann Ihnen ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein die richtigen Tipps geben. Um Ihre Gehaltsabrechnung und die Höhe der abgeführten Steuern zu prüfen, ist unser Gehaltsrechner ein praktisches und leicht bedienbares Tool.

Wichtige Eingaben im Brutto-Netto-Rechner

Dass die Steuerklasse und die Angabe zu Kindern der Berechnung des Nettogehalts zugrunde liegt, ist den meisten Steuerpflichtigen bekannt. Doch warum wird im Brutto-Netto-Rechner das Geburtsjahr erfragt? Ab dem 64. Lebensjahr erhalten Sie einen zusätzlichen Altersfreibetrag, durch den sich Ihr Nettogehalt erhöht und somit weniger vom Bruttolohn abgezogen wird. Auch die Angabe, ob Sie in der gesetzlichen oder in einer privaten Krankenversicherung sind, spielt bei der Berechnung eine Rolle. Da Sie mit einem Jahresgehalt unter 73.000 Euro seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten, wird dieser in den Sozialabgaben im Brutto-Netto-Rechner nicht erfragt.

Sie möchten Steuern sparen und sind Mitglied in der Kirche? Dann kann sich Ihr Austritt lohnen. Wenn Sie den Gehaltsrechner einmal mit und einmal ohne Kirchensteuer nutzen, sehen Sie ohne Kirchenabgaben, wie viel mehr Netto Ihnen als Arbeitnehmer vom Bruttolohn bleibt.

Nicht sparen können Sie an der Arbeitslosen-Versicherung, die für jeden Arbeitnehmer eine Grundabsicherung darstellt. Als Selbstständiger oder Freiberufler können Sie hingegen frei entscheiden, ob Sie in die Arbeitslosen-Versicherung einzahlen.

Denken Sie gerade über eine Heirat nach und möchten herausfinden, wie sich die Eheschließung auf Ihre Gehaltsabgaben auswirkt? Dann berechnen Sie Ihren Nettolohn einmal in Ihrer aktuellen und einmal in der zukünftigen Steuerklasse.

Tipp: Je mehr Informationen Sie im Brutto-Netto-Rechner eintragen, desto genauer ist das Ergebnis.

Fazit: Einfache Online-Gehaltsberechnung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Unser Brutto-Netto-Rechner ist eine praktische und leicht bedienbare Unterstützung für jeden, der sich über seine Lohnnebenkosten, die abgeführten Beträge für die Sozialversicherung und sein Nettogehalt informieren möchte. Sie können mit wenigen Eingaben berechnen, welchen Anteil der Arbeitgeber zahlt und wie viel Geld Ihnen vom Brutto abgezogen wird.

Probieren Sie es aus – der Gehaltsrechner für Arbeitgeber  ist natürlich anonym nutzbar und erfordert keine Eingabe Ihrer persönlichen Daten. Wenn Sie Ihre Abzüge kennen, können Sie überlegen, wie Sie am meisten Steuern sparen und am Jahresende einen Vorteil erzielen können.

Tipp: Auch als Arbeitgeber können Sie den Brutto-Netto-Rechner verwenden und berechnen, wie hoch Ihr Anteil an den Sozialversicherungsabgaben ist und was Sie Ihrem Arbeitnehmer bezahlen.

FAQ: Gehaltsrechner für Arbeitgeber

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben die Wahl zwischen der Lohnsteuerklasse IV für beide Partner oder der Steuerklasse III für den einen und der Steuerklasse V für den anderen. Welche Steuerklasse besser ist, ist abhängig vom Einkommen der einzelnen Partner:

Verdienen Partner etwa gleichviel, ist die Einordnung ist Steuerklasse IV sinnvoll. Verdient einer der Eheleute deutlich mehr als der andere (> 60 % des Gesamteinkommens) ist eine Einordnung in Steuerklasse III und IV  sinnvoll. Wichtig bei dieser Kombination ist allerdings, dass es eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung am Ende des Jahres gibt und es bei dieser Kombination häufig zu Nachzahlungen kommt.

Die Angabe des Geburtsjahrs ist für die Berechnung des Brutto-Netto-Rechners wichtig, da Sie ab dem 64. Lebensjahr einen Altersfreibetrag erhalten, der Ihr Nettogehalt erhöht.

 

 

Ein Wechsel der Steuerklasse ist dann erforderlich, wenn sich die Familienverhältnisse des Arbeitnehmers ändern, beispielsweise durch Hochzeit, Scheidung oder der Geburt eines Kinders bei Alleinstehenden.

Über die Autorin
Lisa Hofmann Lisa Hofmann hat im Oktober 2020 ihren Bachelor of Arts in British American Studies mit Nebenfach Verwaltungswissenschaft erhalten und ist seit November 2020 Teil der... Mehr erfahren
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