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Transparenz

Gehaltsrechner für Werkstudenten

Werkstudenten genießen einen Sonderstatus, der sie von Abgaben befreit, die Arbeitnehmer normalerweise leisten müssen. Der Werkstudenten-Rechner bietet die Möglichkeit, schnell und einfach das Werkstudenten-Gehalt zu berechnen. So ist auf einen Blick ersichtlich, wie hoch das Brutto- und das Nettoeinkommen ausfallen, außerdem erhalten Sie einen Überblick über sämtliche Abgaben, die gemacht werden müssen, auch die Arbeitgeberbelastung wird ermittelt.
Geschrieben von
Jochen Rabe

Der Werkstudierenden-Rechner ist genau auf die Situation von Werkstudierenden zugeschnitten. Sowohl für Werkstudierende als auch für Arbeitgeber ist es wichtig zu wissen, dass es einige maßgebliche Unterschiede zwischen dem Werkstudierenden-Gehalt und dem Einkommen von nicht studierenden Arbeitnehmern gibt. Darunter fallen unter anderem die Befreiungen von Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Aufgrund der Abgaben, die Arbeitnehmer haben, ist ein herkömmlicher Brutto-Netto-Rechner nicht für Studierende geeignet.

Als Werkstudent geniesst du einen Sonderstatus
Als Werkstudent genießt du einen SonderstatusFoto: m-imagephotography / iStock

Für Werkstudierende gelten einige Bedingungen und Sonderregelungen, die beachtet werden müssen, damit sowohl die Studierenden als auch die Arbeitgeber maximal von dem Werkstudierenden-Arbeitsverhältnis profitieren. Wichtig zu wissen ist, dass die Stundenzahl und der Verdienst für Studierende gedeckelt ist, damit das Studium nicht unter dem Arbeitsverhältnis leidet.

Während der Vorlesungszeit ist die Arbeitszeit für Werkstudierende auf maximal 20 Stunden pro Woche gedeckelt. Die 20-Stunden-Regelung darf in der vorlesungsfreien Zeit bzw. den Semesterferien überschritten werden, dann darf bis zu 40 Stunden in der Woche gearbeitet werden. Ebenfalls ist eine Ausnahme der Regelung möglich, wenn überwiegend abends und nachts sowie am Wochenende gearbeitet wird. Dabei gilt dann, dass insgesamt nicht länger als 26 Wochen oder 182 Kalendertage im Laufe von zwölf Monaten gearbeitet werden darf.

Steuern und Sozialabgaben

Auch beim Verdienst gibt es bestimmte Einschränkungen für Werkstudierende. So müssen Sie als Werkstudent in die Rentenversicherung einzahlen, wenn Ihr Verdienst höher ist als 520 Euro brutto im Monat. Für die Krankenversicherung gilt: Wenn das monatliche Gesamteinkommen unter 553,33 liegt, können Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr bei ihren Eltern in der Familienversicherung verbleiben. Sobald das Gesamteinkommen höher liegt, ist eine eigene Krankenversicherung erforderlich.

In Bezug auf die Lohn- und Kirchensteuer gilt: Die gezahlten Beiträge können zurückgefordert werden, wenn das Jahresgehalt unterhalb des Grundfreibetrags von 11.604 Euro liegt (Stand 2024).

Werkstudierende profitieren von reduzierten Abgaben

Genau wie für Arbeitnehmer nach einem abgeschlossenen Studium ist auch für Werkstudierende wichtig, das Nettogehalt im Vorhinein auszurechnen. Denn die Steuern und Abgaben sind abhängig vom Verdienst.

Der Verdienst für einen Werkstudierenden liegt zwischen dem Mindestlohn (aktuell 12,50 Euro, 01. April 2024) und 20 Euro. Je fortgeschrittener das Studium, umso höher der Lohn. Wie viel ein Unternehmen zahlt, hängt jedoch auch von der Branche ab. Geisteswissenschaftler verdienen in der Regel weniger als Maschinenbau- oder Wirtschaftsstudierende.

Krankenversicherung: Diese Regelung gilt für Werkstudierende

Studierende unter 25 Jahre müssen sich keine Gedanken um eine eigene Krankenversicherung machen, wenn der Verdienst unterhalb von 553,33 Euro liegt, in diesem Fall ist die Versicherung über die Familienversicherung der Eltern gewährleistet. Werkstudierende, die sich selbst versichern müssen, weil ihr Gehalt höher liegt, können von einer günstigen Krankenversicherung für Studierende profitieren. Der vergünstigte Tarif für Studierende kann bis zum 30. Lebensjahr in Anspruch genommen werden. Aktuell liegt der Beitrag bei rund 83 Euro pro Monat, er ist in der Höhe an die Entwicklung des BAföGs gekoppelt.

Liegt der Verdienst von Werkstudierenden über den 553,33 Euro, ist es ein Rechenspiel, ob sich der Mehrverdienst tatsächlich lohnt, wenn dafür die Kosten für die Krankenversicherung abgehen.

Lohnsteuer beachten

Werkstudierende müssen Lohnsteuer zahlen, wenn sie den Steuerfreibetrag von 11.604 Euro im Jahr überschreiten. Vor der Ermittlung, ob wie viel Steuern gezahlt werden müssen, werden noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie der Pauschalbetrag für Sonderausgaben und die Vorsorge-Pauschale abgezogen. Liegt das Gehalt danach noch immer über dem Steuerfreibetrag, wird eine Lohnsteuer fällig. Wie hoch die Steuerabgaben sind, ist abhängig von der Steuerklasse, mindestens jedoch 14 % zzgl. des Solidaritätszuschlags sowie gegebenenfalls auch der Kirchensteuer.

Befreiung von Sozialversicherungen

Der größte finanzielle Vorteil eines Werkstudierendenjobs ist das Wegfallen der Sozialversicherungsbeiträge. Eine Befreiung von Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Wie oben erwähnt, fallen Krankenkassengebühren ab einem Einkommen von 553,33 Euro brutto an. Ab diesem Betrag ist eine Mitgliedschaft in der Familienversicherung nicht mehr möglich.

Die wichtigste Bedingung für den Werkstudierendenstatus ist die Arbeitszeit: Die 20 Stunden dürfen wöchentlich nicht überschritten werden, denn ab einer höheren Arbeitszeit gilt der Werkstudierendenstatus nicht mehr.

Berufserfahrung sammeln im Werkstudentenjob
Berufserfahrung sammeln im WerkstudierendenjobFoto: nd3000 / iStock

Wichtig ist auch: Wer insgesamt über das Jahr verteilt über 182 Kalendertage Vollzeit arbeitet, gilt nicht mehr als Werkstudent und muss die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die 20-Stunden-Regel dient dazu, dass das Studium Priorität hat und Studierenden trotz der Arbeit noch genug Zeit zum Lernen bleibt. Während der Semesterferien gibt es Sonderregelungen und eine Überschreitung der 20-Stunden-Regelung ist möglich.

Den Brutto-Netto-Rechner als Werkstudent nutzen

Der Brutto-Netto- und der Gehaltsrechner ist für Werkstudierende konzipiert und berücksichtigt alle Sonderregelungen. Zur Nutzung des Rechners müssen Gehalt, Alter und Steuerjahr angegeben werden, um den entsprechenden Netto- oder Bruttolohn zu kalkulieren.

Häufige Fragen

Als Werkstudent gilt, wer an einer Universität oder Hochschule immatrikuliert ist und Vollzeit studiert. Zudem darf neben dem Studium maximal 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Die Studierendentätigkeit muss immer noch an erster Stelle liegen.

Mit dem Status als Werkstudent darf man maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In der vorlesungsfreien Zeit kann man mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, in diesem Zeitraum liegt die Obergrenze für die Wochenarbeitszeit bei 40 Stunden.

Auch Werkstudierende können weiterhin Kindergeld erhalten. Studierende unter 25 Jahren erhalten Kindergeld, sofern sie immatrikuliert sind und nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Werkstudierende sind von einigen Sozialversicherungsbeiträgen befreit, letztlich wird daher weniger vom Bruttogehalt abgezogen. Abgaben wie die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden unter bestimmten Voraussetzungen erlassen. Die Unfallversicherung übernimmt der Arbeitgeber. Bei der Rentenversicherung kommt es auf die Höhe des Verdienstes an.

Bei einem Gehalt unter 520 EUR im Monat ist eine komplette Befreiung von der Rentenversicherung möglich. Dazu muss nur ein kurzes Formular ausgefüllt werden.

Liegt der Verdienst zwischen 450 und 1.600 EUR (bzw. 2.000 EUR ab Januar 2023) gilt die sogenannte Gleitzone. Hierbei kommt es auf die Höhe des Verdiensts und das Bundesland an, wie viele Abgaben zu zahlen sind. Der größte Teil der Abgaben wird vom Arbeitgeber getragen.

Ab einem Verdienst oberhalb von 1.600 €, besteht die Verpflichtung zur Zahlung der Rentenversicherung.

Studierende unter 25 Jahren sind familienversichert und daher nicht verpflichtet, eine Krankenversicherung zu zahlen. Allerdings greift die Familienversicherung nur bis zu einer Einkommensgrenze von 553,33 EUR. Wer als Werkstudent mehr verdient, muss sich selbst versichern. Die Versicherungsbeiträge liegen im Schnitt bei 83 EUR im Monat. Daher kann es sein, dass sich ein Einkommen oberhalb von 553,33 EUR nicht rechnet, da der Beitrag zur Krankenversicherung den Mehrverdienst wieder reduziert.

Ja, aber du solltest die Verdienstgrenze von 5.421,84 EUR im Jahr nicht überschreiten. Alles, was oberhalb dieses Freibetrags verdient wird, wird vom BAföG abgezogen.

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