Lohnnebenkosten: Diese Posten fallen an
Wie der Name bereits verrät, handelt es sich hierbei um Kosten, die neben dem Gehalt anfallen. Sie entstehen dem Arbeitgeber zumeist in Form von Sozialleistungen.
Generell setzen sich die Lohnnebenkosten immer aus unterschiedlichen Abgaben zusammen. Schnell verlieren Sie bei der großen Vielfalt an Kostenpunkten den Überblick. Unter Umständen ist es Ihnen zu mühsam, sich mit den Lohnkosten genauer zu befassen. Dies ist jedoch ein Fehler. Denn so entgeht Ihnen mitunter die Chance, die Lohnkosten dauerhaft zu senken.
Es empfiehlt sich aus diesem Grund, einen Lohnnebenkosten-Rechner zu Hilfe zu nehmen. Mit ihm verschaffen Sie sich einfach und schnell einen Übersicht über die Abgaben zur Sozialversicherung und Rentenversicherung – dadurch schaffen Sie es unter Umständen sogar, die Ausgaben für Ihr Unternehmen dauerhaft zu reduzieren.
Darum handelt es sich beim Arbeitgeberanteil
Beim Arbeitsgeberanteil handelt es sich für die gesetzlich verpflichtenden Kosten für die Sozialversicherung eines Arbeitnehmers – diese Beiträge werden vom Arbeitgeber bezahlt.
Genau genommen, handelt es sich hierbei um die Ausgaben für die Pflegeversicherung, Krankenversicherung und die Renten- und Arbeitslosenversicherung des Dienstnehmers.
Es ist in diesem Fall auch von indirekten Kosten die Rede – beim Gehalt oder Lohn handelt es sich hingegen um direkte Arbeitsausgaben. Die Gesamtkosten werden unter dem Begriff Arbeitgeberbrutto zusammengefasst.
Mehrkosten durch Sozialleistungen
Sie sollten bedenken, dass ein Arbeitnehmer das Unternehmen immer ein wenig mehr kostet, als auf den ersten Blick zu erkennen ist. Wollen Sie die genauen Ausgaben berechnen, müssen Sie die aktuellen Beitragssätze für die Altersvorsorge in Form der Rentenversicherung, die Sozialversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung kennen.
Einen genauen Überblick können Sie mit unserem Lohnnebenkostenrechner erhalten. Hier sind alle wichtigen Informationen enthalten und Sie erhalten einen schnellen Überblick über die verschiedenen Kostenpunkte.
So sparen Sie beim Arbeitgeberanteil Geld
Wollen Sie beim Bruttogehalt Geld sparen, sollten Sie die Nutzung pauschal besteuerter oder steuerfreier Leistungs- und Sachzuwendungen in Erwägung ziehen. Hierbei handelt es sich um Ergänzungen zum regulären Gehalt. In diese Sparte fallen also unter anderem Essensgutscheine, die Übernahme gesundheitsfördernder Maßnahmen sowie Bonusleistungen für die Kinderbetreuung. Auf solche Leistungen fallen keine Lohnnebenkosten an, wobei Arbeitnehmer diese in voller Höhe erhalten.
Oftmals sind solche Boni gerne gesehen, wodurch Sie sich auch bei Gehaltsverhandlungen einen Vorteil verschaffen. Natürlich reicht es auf Dauer nicht aus, Ihre Angestellten nur auf diese Weise zu entlohnen – immerhin fließt ein angemessenes Gehalt auch in die Altersvorsorge, was für viele Arbeitnehmer ein wichtiger Faktor ist.
Darum sollten Sie einen Lohnnebenkostenrechner in Anspruch nehmen
Als Arbeitgeber sollten Sie sich stets über die Höhe vom Bruttogehalt im Klaren sein. Auch lohnt es sich, die Differenz zwischen Netto- und Bruttolohn zu ermitteln. Auf diese Weise sehen Sie, wie hoch der Arbeitgeberanteil an den Gesamtkosten ist.
Fazit – mit unserem Lohnnebenkostenrechner Ausgaben bei Krankenversicherung und Rentenversicherung sparen
Ein Lohnnebenkostenrechner hilft Ihnen dabei, einen Überblick über Ihre Ausgaben bei der Krankenversicherung und Rentenversicherung als Arbeitgeber zu erhalten. Auf diese Weise wissen Sie, wie hoch die Differenz zwischen Brutto- und Nettolohn ausfällt. Sie können dadurch leichter Maßnahmen ergreifen, die zu einer dauerhaften Senkung der Lohnnebenkosten beitragen.
Häufige Fragen zum Lohnnebenkosten-Rechner
Die Lohnnebenkosten machen in Deutschland in etwa 21 Prozent des Bruttogehalts aus. Dabei setzen sie sich aus unterschiedlichen Abgaben zusammen. Viele Menschen sehen Letztere als eine unübersichtliche Zusammenstellung an Beiträgen an. Doch sollten Sie sich davon nicht entmutigen lassen – setzen Sie sich mit den Lohnkosten auseinander, ergibt sich für Sie die Möglichkeit, Geld zu sparen.
Geht es um die Krankenversicherung, liegt der Arbeitnehmeranteil aktuell bei 7,3 Prozent. Bei der Rentenversicherung macht er 9,35 Prozent und bei der Arbeitslosenversicherung 1,5 Prozent aus.
Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber liegen in Deutschland derzeit bei 21 Prozent des Bruttogehalts. Mit einem Lohnkostenrechner ist es Ihnen möglich, die Höhe Ihrer Ausgaben zu ermitteln.
Im Arbeitgeberbrutto sind folgende Kostenpunkte gesetzlich vorgegeben:
- Sozialabgaben für die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung
- Pauschalsteuern für gewisse Bezüge
- Bruttogehalt
- Gesetzliche Unfallversicherung
- Umlagen
Des Weiteren ist auch die Entstehung unregelmäßiger oder einmaliger Kostenpunkte möglich. Hierbei kann es sich unter anderem um Sachbezüge oder um Vor- oder Zuschüsse handeln. Ein Lohnkostenrechner kann Ihnen einen Überblick über die Zusammensetzung der Gesamtkosten verschaffen.