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  • Zinsrechner: Berechnung des Anfangs- und Endkapitals, der Laufzeit & Zinssatzes

Transparenz

Zinsrechner

Mit dem Zinsrechner lässt sich anhand der Eingabedaten das benötigte Anfangskapital einer Geldanlage, der Zinssatz, die Laufzeit oder das Endkapital einschließlich der Zinsen berechnen.

Kapital von Unternehmen, das nicht akut gebraucht wird, sollte am sinnvollsten gewinnbringend angelegt werden. Eine Möglichkeit sind hier zinsbringende Anlageformen. Um zu ermitteln, wie sich die Zinsen auf Ihr Kapital auswirken, nutzen Sie am besten unseren Zinsrechner, dieser ist als Online-Rechner über jedes Endgerät nutzbar. Mit dem Zinsrechner haben Sie die Möglichkeit unterschiedliche Szenarien durchzurechnen.

Berechnungsmöglichkeiten mit dem Zinsrechner

Zum einen können Sie ermitteln, wie hoch das benötigte Anfangskapital sein sollte, um innerhalb eines bestimmten Zeitraums mit einem bestimmten Zinssatz ein festgelegtes Endkapital zu erwirtschaften. Umgekehrt haben Sie auch die Möglichkeit das Endkapital zu berechnen.

Eine weitere Art der Berechnung ist die Ermittlung des Zinssatzes bei festgelegtem Start- und Endkapital sowie einem gesetzten Zeitraum. Als vierte Option können Sie auch die Laufzeit kalkulieren, die Sie benötigen, um ein bestimmtes Endkapital mit einem fixen Zinssatz zu erhalten.

Mit oder ohne Zinseszins

Die Berechnung der Beträge ist wahlweise mit oder ohne Zinseszins möglich:

  1. Bei der Berechnung ohne Zinseszins wird lediglich das Anfangskapital zugrunde gelegt. Guthaben, das durch Zinsen entstanden ist, wird nicht berücksichtigt.
  2. Bei der Rechnung mit Zinseszins bedeutet das entsprechend: Die Zinsgutschriften werden zum angelegten Kapital hinzuaddiert und ebenfalls verzinst.

Berücksichtigung des individuellen Steuerfreibetrags

Zusätzlich können bei der Zinsberechnung auch der persönliche Steuersatz und der jährliche Freibetrag berücksichtigt werden.

Der Steuerfreibetrag kann darüber hinaus individuell angegeben werden, falls von dem jährlichen Sparer-Pauschbetrag (1.000,– € Singles oder 2.000,– € Eheleute) bereits ein Teil für andere Posten in Anspruch genommen wurde.

Zinsrechner FAQ

Zunächst einmal bietet der Zinsrechner die Möglichkeit, die Zinsen für eine Einmalanlage zu berechnen. Es wird ein fester Betrag angelegt, der Zinsrechner zeigt das Ergebnis nach dem gewählten Zeitraum. Weitere Möglichkeiten sind die Ermittlung von

  • Anfangskapital,
  • Endkapital oder
  • Laufzeit

einer Einmalanlage. Zusätzlich kann der Zinsrechner die individuelle Belastung der Erträge infolge der Abgeltungssteuer berechnen. Damit hilft der Zinsrechner bei der Optimierung des Sparerfreibetrages. Anleger stellen daraufhin bei mehreren Geldanlagen ihre Freistellungsaufträge dort, wo der höchste Zinsgewinn anfällt.

Zinsen, die auf Kapital erwirtschaftet wurden, schreibt die Bank zu einem bestimmten Zeitpunkt dem Konto gut. Das ist oft nach einem Jahr, manchmal aber auch schon nach einem Monat oder einem Quartal. Diese Gutschrift erhöht das Guthaben, das künftig in seiner neuen Höhe verzinst wird. Die verdienten Zinsen des vorherigen Zeitraumes – beispielsweise des letzten Jahres – werden nun ihrerseits verzinst, das ist der Zinseszins. Dieser Effekt führt zu einer Kumulation des Kapitals bei langfristigen Geldanlagen.

Ein Rechenbeispiel: Die Geldanlage von 10.000 Euro wird mit 3,0 % pro Jahr verzinst, die Bank schreibt den Zins jährlich gut und verzinst das neu entstandene Guthaben. Die Rechnung sähe so aus:

  • Ausgangskapital: 10.000 Euro
  • Kapitalstand nach einem Jahr: 10.300 Euro
  • Kapitalstand nach zwei Jahren: 10.609 Euro
  • Kapitalstand nach drei Jahren: 10.927,27 Euro
  • Kapitalstand nach vier Jahren: 11.255,09 Euro
  • Kapitalstand nach fünf Jahren: 11.592,74 Euro
  • Kapitalstand nach sechs Jahren: 11.940,52 Euro
  • Kapitalstand nach sieben Jahren: 12.298,74 Euro
  • Kapitalstand nach acht Jahren: 12.667,70 Euro
  • Kapitalstand nach neun Jahren: 13.047,73 Euro
  • Kapitalstand nach zehn Jahren: 13.439,16 Euro

Ohne Zinseszinseffekt – durch bloße Addition der jährlichen 3,0 % Zinsen auf 10.000 Euro – wären es nach zehn Jahren nur 13.000 Euro. In den hier angegebenen Gewinnen ist die Kapitalertragssteuer noch nicht berücksichtigt.

In Deutschland wird auf Kapitalerträge die Kapitalertragssteuer fällig. Sie beträgt pauschal 25 % plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Durch eine komplexe Rechnung entsteht je nach Kirchensteuersatz ein Gesamtsteuersatz zwischen rund 26,4 – 28 %.

Die Bank führt diese Steuer automatisch als Quellensteuer ab (sogenannte Abgeltungssteuer). Sparer können einen Freistellungsauftrag von 801 Euro (auf den Zinsgewinn!) pro Person stellen. Diesen Freistellungsauftrag können Sie auch auf verschiedene Geldanlagen aufteilen.

Wenn Sie sich hierbei irren, macht das nichts: Die deutschen Geldinstitute gleichen Freistellungsaufträge automatisch untereinander ab. Werbungskosten sind durch die Gestaltung der Abgeltungssteuer nicht mehr gesondert abzugsfähig. Es gibt für die Abgeltungssteuer auch ein Recht auf Individualversteuerung gemäß dem persönlichen Einkommensteuersatz. Wenn dieser unter 25 % liegt, kann dieses Wahlrecht vorteilhaft sein, es ist allerdings an bestimmte Bedingungen geknüpft und wird nicht immer bewilligt. Für solche Fälle ist eine gesonderte Steuerberatung nötig.

Die Abgeltungssteuer wird vom Zinsertrag einbehalten und durch die Bank an das Finanzamt anonym abgeführt. Sparer können, müssen das aber nicht in ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Da die Abgeltungs- oder Kapitalertragssteuer den Zinsgewinn mindert, reduziert sich zwangsläufig auch der Zinseszins, denn es wird weniger Kapital neu angelegt. Die oben aufgeführte Rechnung ist daher ausdrücklich nur theoretisch ohne Berücksichtigung der Steuer zu betrachten. Zwar könnten Kapitalanleger argumentieren, dass ihnen doch das komplette Kapital steuerfrei zustehen müsste, wenn sie es nicht entnehmen, doch die Wiederanlage zum Zwecke der Zinseszinserwirtschaftung ist ein wirtschaftlicher Vorteil, welcher der Besteuerung unterliegt.

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