Definition Werkstudent: Die wichtigsten Merkmale und Vorgaben
Ein Job als Werkstudent ist eine gute Alternative zum Minijob. Das Gehalt ist in der Regel besser und Studierende, die arbeiten, erhalten wichtige Privilegien. Idealerweise hat die Tätigkeit als Werkstudent einen inhaltlichen Bezug zum Studium. So können Studierende einerseits schon erste wichtige berufliche Erfahrungen in der Branche sammeln und andererseits Kontakte zu einem potenziellen Arbeitgeber knüpfen.
Werkstudierende dürfen während der Vorlesungszeit an der Universität höchstens 20 Stunden pro Woche. In der vorlesungsfreien Zeit darf das Stundenpensum aufgestockt werden, eine Wochenarbeitszeit von bis zu 40 Stunden ist in dieser Zeit möglich.
Durch die Begrenzung auf 20 Stunden pro Woche wird sichergestellt, dass weiterhin genügend Zeit für das Studium bleibt, damit es in der Regelstudienzeit beendet werden kann.
Strikte Vorgaben bei der Arbeitszeit
Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch während des Semesters mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Das gilt beispielsweise für Jobs, bei denen primär abends und nachts sowie am Wochenende gearbeitet wird. Wichtig ist aber auch hier: Wer mehr als 26 Wochen im Jahr über 20 Stunden arbeitet, verliert den Status als Werkstudent. In diesem Fall werden die vollen Beiträge der Sozialversicherung fällig, die andernfalls nur bedingt gezahlt werden müssen.
Das Gehalt ist als Werkstudent entsprechend höher als bei einem Minijob, weil auch der Anteil der Stunden oft höher ist. Somit ist klar, dass der finanzielle Vorteil von großer Bedeutung ist, wenn es um die Entscheidung für oder gegen einen Job als Werkstudent geht. Doch welche Vor- und Nachteile hat diese Tätigkeit sonst noch?
Vor- und Nachteile des Werkstudierendenjobs
Zu den wichtigsten Vorteilen des Werkstudierendenjobs gehört die Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen. Der Arbeitgeber muss keine Beiträge zur Kranken-, Arbeitslosen- oder Pflegeversicherung leisten. Studierende verdienen während des Studiums daher recht gut und machen – anders als bei den meisten Minijobs – gleichzeitig erste Arbeitserfahrungen in der Branche.
Für Studierende ist eine Stelle als Werkstudent nicht zuletzt natürlich auch für das folgende Berufsleben sinnvoll. Nicht zu unterschätzen ist auch die Bedeutung eines Arbeitszeugnisses, das der Arbeitgeber ausstellt. Hinzu kommt außerdem, dass wichtige Beziehungen zu einem potenziellen Arbeitgeber aufgebaut werden, manche Werkstudierende haben sogar die Möglichkeit nach Beendigung des Studiums in eine feste Anstellung übernommen zu werden. Gleichzeitig lässt sich so bereits frühzeitig ein Netzwerk aufbauen und es können wichtige Kontakte für die berufliche Karriere geknüpft werden.
Auch für Werkstudierende ist ein Beitrag zur Rentenversicherung obligatorisch
Zu den Nachteilen gehört die eingeschränkte Befreiung von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung. Von Einzahlungen in die Rentenversicherung sind Studierende nur dann grundlegend befreit, wenn regelmäßig unter 450 Euro im Monat verdient wird. Besteht eine Rentenversicherungspflicht, beträgt der Beitragssatz 9,75 %.
Eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung besteht, wenn der Verdienst im Durchschnitt höher ist als 445 Euro im Monat. Unter dem diesem Höchstbetrag ist eine Mitversicherung in der Familienversicherung möglich, die für Studierende bis zum 25. Geburtstag kostenfrei über die Eltern möglich ist.
Arbeit als Werkstudent kann sich auf den BAföG-Bezug auswirken
Sofern maximal 445 Euro pro Monat verdient werden, bleibt der Anspruch auf BAföG in voller Höhe erhalten. Bei höheren Verdiensten wird die Ausbildungsunterstützung gekürzt oder vollständig gestrichen.
Berücksichtigt werden sollte auch, dass durch die berufliche Tätigkeit weniger Zeit für das Studium bleibt, und letztlich wird sich der Job auch auf die gesamte zeitliche Verfügbarkeit in der Freizeit und den Lernphasen auswirken. Das gilt, obwohl der Gesetzgeber strenge Regelungen für die Arbeitszeit von Werkstudierenden vorgibt.
Die Versicherungspflicht für Werkstudierende
Werkstudierende sind in der Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert. Wer mehr als drei Monate hintereinander über 445 Euro monatlich verdient, kann sich nicht mehr kostenfrei in der Familienversicherung mitversichern. Ist das der Fall, müssen Studierende, die als Werkstudent arbeiten, sich selbst gesetzlich oder privat versichern.
In welchem Rahmen Werkstudierende Steuern (Lohnsteuer und ggf. Kirchensteuer) zahlen müssen, hängt von der Höhe des Gehalts und von der Steuerklasse ab. Muss Lohnsteuer gezahlt werden, sollte unbedingt auch eine Steuererklärung abgeben werden, damit überzahlte Steuer vom Finanzamt erstatten werden können.
BAföG-Bezug für Werkstudierende
Studierende, die BAföG beziehen, dürfen pro Jahr maximal 6.240 Euro verdienen. Pro Monat entspricht das 538 Euro. Wird mehr verdient, wird das BAföG um diesen Mehrverdienst gekürzt.
Auf die Auszahlung vom Kindergeld hat ein Job als Werkstudent keine Auswirkungen. Sofern Studierende das 25. Lebensjahr bisher nicht vollendet haben und nicht mehr als 20 Stunden wöchentlich arbeiten, wird das Kindergeld auch weiterhin ausgezahlt.
Attraktive Jobangebote meist ab dem zweiten Semester
Die besten Chancen auf einen Posten als Werkstudent haben Studierende ab dem zweiten Semester. Interessierte Studierende setzen sich am besten mit dem Career-Service ihrer Universität in Verbindung, hier kann man aktuelle Stellen-Angebote erhalten. Manche Arbeitgeber ermöglichen sogar, von zu Hause zu arbeiten. Eine Kombination aus einem Minijob und einem Werkstudierendenjob ist übrigens auch möglich, sofern du pro Woche nicht mehr als 20 Stunden arbeitest.
Fazit: Werkstudierendenjob als gute Alternative zum Minijob
Ein Job als Werkstudent bietet Studierenden unter anderem den Vorteil eines attraktiven Gehalts in Verbindung mit der spannenden Tätigkeit in einem Unternehmen in einer Branche, in die auch nach dem Studium gegangen werden soll. Gleichzeitig erhalten Studierende Vorteile geringerer Abzüge im Vergleich zu normalen Arbeitnehmern. Deshalb ist ein Werkstudierendenjob eine interessante Alternative zum Minijob, mit einem höheren Gehalt und wertvollen Berufserfahrungen.
Häufig gestellte Fragen zu Werkstudierenden
Als Werkstudenten gelten Studierende, die neben dem Studium noch arbeiten und dabei die Vorgaben für Werkstudenten einhalten. Dazu gehört eine maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden. Wichtige Voraussetzung für eine Tätigkeit als Werkstudent ist eine gültige Immatrikulation als Vollzeitstudent, Studierende im Urlaubssemester können keinen Job als Werkstudent annehmen.
Ein Job als Werkstudent bietet viele Vorteile. So können Studierende zum einen mit einer solchen Anstellung ein ganz gutes Gehalt erreichen. Außerdem ist eine Anstellung als Werkstudent dann besonders attraktiv, wenn bereits in der Branche gearbeitet werden kann, in die auch nach dem Studium gegangen werden soll. So können bereits zu einem frühen Zeitpunkt erste Erfahrungen im späteren Berufsfeld gesammelt und auch wichtige Kontakte geknüpft werden. Werkstudenten sind außerdem von der Sozialversicherung befreit, was sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber zu geringeren Abgaben und somit zu einem höheren Gehalt führt.
Für Werkstudenten gilt die 20-Stunden-Grenze. Diese besagt, dass während des Semesters maximal 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden darf. Ausnahmeregelungen gelten für Studierende, die vorwiegend abends und nachts sowie am Wochenende arbeiten, wenn an der Uni keine Veranstaltungen stattfinden, in diesem Fall darf auch mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Hierbei gilt allerdings die 26-Wochen-Regelung, die besagt, dass ein Überschreiten der 20 Wochenstunden nur für maximal 26 Wochen pro Jahr möglich ist. In den Semesterferien bzw. der vorlesungsfreien Zeit ist ein Aufstocken der Stundenzahl möglich, dann können Studierende bis zu 40 Stunden pro Woche arbeiten. Wer die 20-Stunden-Regel nicht beachtet, verliert das sogenannte Werkstudentenprivileg und muss sämtliche Steuern und Abgaben leisten, die jeder reguläre Angestellte zu zahlen hat.