Was Werkstudierende zum Mindestlohn wissen müssen
Für Werkstudierende gilt die 20-Stunden-Regel. Das heißt, es darf maximal 20 Stunden pro Woche neben dem Studium gearbeitet werden. Wer nur 20 Stunden pro Woche arbeiten darf, möchte natürlich so viel wie möglich verdienen, um in der begrenzten Zeit ein maximales Einkommen zu erzielen. Der Mindestlohn pro Stunde gilt auch für Werkstudierende. Das bedeutet, dass auch ein Werkstudent Recht auf den Mindestlohn hat, wobei es keine Rolle spielt, in welcher Branche gearbeitet wird.
Beim Gehalt für Werkstudierende gibt es nach oben hin keine Grenzen und die Löhne sind je nach Branche unterschiedlich. In einigen Branchen werden bis zu 20 Euro pro Stunden gezahlt. Werkstudierende, die den Bachelor in Informatik gemacht haben und während des Masters in einem IT-Unternehmen arbeiten, können in der Regel mit einem üppigen Gehalt rechnen, denn sie verfügen bereits über eine gute Ausbildung, von der sie im praktischen Berufsleben Nutzen machen können und die für die Firmen von großem Nutzen ist.
Allerdings steigen mit dem Einkommen auch die steuerlichen Abzüge. Für eine Werkstudierende mit einem Lohn von 12,41 Euro pro Stunde werden also bei einer Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche weniger Steuern fällig als bei einer Werkstudierenden mit gleicher Arbeitszeit und einem Lohn von 15 Euro pro Stunde.
Unterschiedliche Gehälter in den einzelnen Branchen
Generell gibt es einige Branchen, in denen Werkstudierende mit einem hohen Einkommen rechnen dürfen. In der Pharmazie oder Wirtschaft werden in der Regel höhere Gehälter gezahlt als in den Geisteswissenschaften.
Werkstudierende im Bachelorstudium müssen hingegen eher mit dem Mindestlohn rechnen. Das gilt unabhängig von der jeweiligen Branche und vom Unternehmen. Studierende in einem Master-Studium können hingegen mit einem höheren Gehalt rechnen, da bereits wichtige Grundkenntnisse im Berufsfeld vorliegen.
Die wichtigste Rolle spielt des Unternehmen, in dem jemand als Werkstudent arbeitet. Auch die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind ausschlaggebend für die Höhe des Verdienstes. In manchen Stellenausschreibungen ist die Rede von einer leistungsbezogenen Bezahlung. Sie wird zum Beispiel im Vertrieb gezahlt und kann dann von einer Beurteilung oder von dem erzielten Umsatz pro Kunde abhängen. Hier besteht auch die Chance, dass das Einkommen bei einer leistungsbezogenen Vergütung deutlich steigt.
Wichtige Faktoren für die Höhe des Gehalts
Ein Job mit geringem Entwicklungspotenzial wird oft von Anfang an recht angemessen vergütet. Damit möchte man die Attraktivität einer Stelle für Studierende erhöhen. Auch Unternehmen, die durch die lokale Infrastruktur nicht optimal angebunden oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln schwer erreichbar sind, zahlen meist gut.
Bei der Auswahl des Jobs sollte immer beachtet werden, dass insbesondere Studierende davon profitieren und ihre Erfahrungen im Berufsleben Schritt für Schritt ausbauen möchten. Das Einkommen spielt hier immer wieder auch nur eine untergeordnete Rolle und ist in vielen Fällen nicht ausschlaggebend, bei der Wahl eines Werkstudierenden-Jobs.
Abzüge vom Gehalt bei Werkstudierenden
Für Studierende, die einem Job nachgehen, gilt das sogenannte Werkstudierendenprivileg, nach dem eine Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherung sowie von der Arbeitslosenversicherung vorliegt.
Während die Arbeitslosenversicherung ganz entfällt, ist eine Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherung möglich, wenn sich Studierende über die gesetzliche Krankenkasse der Eltern familienversichern lassen können. Ist das nicht möglich, weil der Werkstudent bereits über 25 ist oder mehr verdient, als es für die Familienversicherung zulässig ist, muss eine Versicherung in der studentischen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden. Diese bietet vergünstigte Tarife für Studierende bis zu ihrem 30. Geburtstag.
Wird mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet, verlieren Studierende ihren Werkstudierenden-Status und müssen sämtliche Steuern und Abgaben zahlen, die auch für normale Angestellte gelten.
Rentenversicherung und Lohnsteuer
Durch die Gleitzonen-Regelung der Rentenversicherung zahlen Studierende außerdem oft einen geringeren Beitrag zur Rentenversicherung. Erst ab einem Verdienst von 1.600 Euro pro Monat (ab Januar 2023 monatlich 2.000 Euro) muss der volle Beitragssatz zur Rentenversicherung gezahlt werden.
Die Lohnsteuer wird auch bei Werkstudierenden berechnet, wie bei normalen Arbeitnehmern, es lohnt jedoch auf jeden Fall eine Steuererklärung abzugeben, um gegebenenfalls eine Rückzahlung zu erhalten.
Mit einem Gehaltsrechner Nettogehalt ermitteln
Da das Gehalt als Werkstudent in den meisten Fällen über 538 Euro pro Monat und damit über der Minijob-Grenze liegt, fällt auch für Studierende die Lohnsteuer an. Diese wird vom Arbeitgeber direkt abgeführt und erscheint daher nur im Bruttogehalt. Gleiches gilt für die Kirchensteuer, die von allen Studierenden zu zahlen ist, die Mitglied in der Kirche sind.
Wie hoch die Lohnsteuer und die Kirchensteuer ausfallen und wie groß der Unterschied zwischen dem Brutto- und dem Nettoverdienst ist, lässt sich am einfachsten und schnellsten mit einem Gehaltsrechner ermitteln, der auf Werkstudierende ausgelegt ist. Hier erhalten Studierende genau aufgezeigt, welche Abgaben sie zu leisten haben und Arbeitgeber erhalten eine Aufschlüsselung über die Abgaben, die für sie anfallen.
BAföG und Kindergeld für Werkstudierende
Manche Werkstudierende beziehen während ihrer Ausbildung Kindergeld oder BAföG. Der Anspruch auf Kindergeld oder BAföG geht nicht verloren, wenn ein Werkstudierenden-Job angenommen wird. Allerdings gilt eine Freigrenze für das Einkommen. Beim BAföG liegt der Freibetrag im Jahr 2022 bei insgesamt 6.240 Euro jährlich. Das entspricht pro Monat einem Gehalt von 538 Euro.
Sofern das Gehalt als Werkstudent pro Monat über diesem Freibetrag liegt, wird der BAföG-Bezug entsprechend gekürzt. Ausschlaggebend ist das Gehalt als Werkstudent über den gesamten Zeitraum der BAföG-Bewilligung. Wichtig ist außerdem: Wird mehr als die zulässige Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche gearbeitet, entfällt der Anspruch auf BAföG ebenfalls.
Werkstudierende unter 25 Jahren erhalten noch Kindergeld. Es wird unabhängig von den Einkünften gewährt. Somit bleibt das Kindergeld in voller Höhe erhalten, solange eine Immatrikulation vorliegt und auch hier die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten wird.
Fazit: Schon Werkstudierende können gut verdienen
Werkstudierendenjobs bieten den Vorteil, dass einerseits studiert werden kann und gleichzeitig ein attraktives Einkommen erzielt werden kann.
Es lohnt sich, bei der Wahl des Jobs auf die Höhe des Stundenlohns zu achten und mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Bei den Gehaltsverhandlungen sollte auch das BAföG berücksichtigt werden. Ebenfalls ist wichtig, dass der Status als Werkstudent erhalten bleibt, indem die strengen Vorgaben zur Arbeitszeit eingehalten werden. Das Kindergeld bleibt von einer Tätigkeit als Werkstudent unbeeinflusst, bis zum 25. Geburtstag erhalten Studierende Kindergeld.
Häufig gestellte Fragen zum Gehalt von Werkstudierenden
Welches Gehalt als Werkstudent bezogen wird, ist von mehreren Faktoren abhängig. Entscheidend ist zunächst einmal die Branche, hier gibt es zum Teil sehr große Unterschiede. Auch wichtig ist, wie weit Studierende bereits in ihrem Studium fortgeschritten sind. Studierende in einem Bachelorstudiengang verdienen weniger gut als Studierende in einem Masterstudiengang. Für Werkstudenten gilt aber natürlich auch der Mindestlohn von derzeit 12 Euro (Stand: Dezember 2022).
Es gibt das sogenannte Werkstudentenprivileg, nach dem für Werkstudenten eine Befreiung von der Kranken- und Pflegeversicherung anfallen sowie bei der Arbeitslosenversicherung. Auch bei der Rentenversicherung und der Lohnsteuer profitieren Werkstudenten von einem vergünstigten Satz. Wichtig ist jedoch in allen Fällen, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden müssen, wie eine Beschränkung bei der Arbeitszeit, beim Verdinest sowie eine Altersgrenze für die Befreiung von den Beiträgen für die Krankenversicherung.
Ein Job als Werkstudent schließt den Bezug von BAföG nicht aus. Beim BAföG gibt es einen Freibetrag, bis zu dem man ohne Einschränkungen dazuverdienen kann, da sich die Höhe des Freibetrags immer wieder ändert, sollte der aktuelle Betrag beim zuständigen BAföG-Amt erfragt werden. Wird mehr verdient als der zulässige Freibetrag, wird der Mehrverdienst vom BAföG-Satz abgezogen.
Die Höhe des Beitrags zur Rentenversicherung ist vom Gehalt abhängig. Normalerweise teilen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber den Beitrag zur Rentenversicherung zu gleichen Teilen. Da der Beitragssatz regulär bei 18,7 % liegt, zahlen beide entsprechend 9,35 %. Bis zu einem Verdienst von 520 Euro im Monat muss jedoch nur ein Mindestsatz durch den Arbeitnehmer in die Rentenkasse eingezahlt werden, dieser liegt bei 3,6 %. Wird zwischen 520 – 1.600 Euro verdient (ab Januar 2023: 520 – 2.000 Euro), befindet sich der Werkstudent in der Gleitzone, hier ist der Arbeitnehmeranteil an der Rentenversicherung kleiner und steigt – entsprechend zum Gehalt – gleitend bis 9,35 % an. Den entsprechend größeren Teil übernimmt der Arbeitgeber.
Im Krankeitsfall erhalten Werkstudenten regulär sechs Wochen lang weiter ihr Gehalt. Ist einer Krankheit langwieriger wird nach Ablauf dieser sechs Wochen jedoch kein Krankengeld durch die Krankenkasse gezahlt, wie es bei normalen Angestellten der Fall ist.
Für Werkstudenten gilt eine klare Arbeitzeitenvorgabe: Pro Woche dürfen maximal 20 Stunden gearbeitet werden. Wer sich nicht an die 20-Stunden-Regel hält, verliert automatisch das Wertstudentenprivileg. Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regelung. So dürfen Studierende, die vor allem am Abend und in den Nachtstunden sowie am Wochenende arbeiten auch eine höheren Wochenstundenzahl aufweisen. Gleiches gilt in den Semesterferien: In der vorlesungsfreien Zeit kann bis zu 40 Stunden pro Woche gearbeitet werden. Wichtig ist bei diesen Ausnahmen jedoch die 26-Wochen-Regel, nach dieser darf maximal an 26 Wochen pro Jahr oder 182 Kalendertagen mehr als 20 Stunden in der Woche gearbeitet werden.