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Urlaubsanspruch Werkstudent: Diese Regelungen gelten

Wenn Studium und Beruf miteinander vereinbart werden wollen, bleibt für das Privatleben häufig kaum noch Zeit. Auch der Urlaub kann gelegentlich ein wenig zu kurz kommen. Trotzdem ist regelmäßige Erholung wichtig, denn nur so können Studierende sowohl an der Universität als auch beim Arbeitgeber stets die volle Leistung erbringen. Werkstudenten haben gesetzlichen Anspruch auf Jahres- und Erholungsurlaub. Welche Besonderheiten für Werkstudenten gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.
Geschrieben von
Jochen Rabe
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Als Werkstudent hast du einen gesetzliche festgelegten UrlaubsanspruchFoto: nortonrsx / iStock

Der Urlaubsanspruch für Werkstudenten

Werkstudenten haben einen gesetzlich festgelegten Anspruch auf bezahlten Urlaub. Der Status als Werkstudent unterscheidet sich an dieser Stelle nicht von dem Status eines Arbeitnehmers. Die Zahl der Urlaubstage hängt von der Arbeitszeit ab, auch das entspricht der Regelung für Arbeitnehmer. Wenn die Arbeitszeit einer Teilzeitbeschäftigung von 50 % entspricht, liegt auch der Urlaubsanspruch bei 50 %.

Im Arbeitsvertrag dürften besondere Vorschriften rund um den Urlaubsanspruch enthalten sein. Arbeitnehmer sollten diese Vorschriften kennen, um bei der Planung ihres Urlaubs keine Fehler zu machen, die zu einem Verlust des Urlaubsanspruchs führen oder den Arbeitgeber verärgern. Auszahlen lassen darf man sich den Urlaub übrigens nicht, da er ausschließlich zur Erholung gedacht ist.

Die beste Zeit für Urlaubstage

Die juristischen Ansprüche auf Erholungsurlaub sind im Bundesurlaubsgesetz festgeschrieben. Als Werkstudenten gelten als Teilzeitarbeitnehmer, deren Ansprüche auf Erholungsurlaub wiederum im Bundesurlaubsgesetz dokumentiert sind. Diesen Anspruch sollten Studierende im Auge behalten. Besonders sinnvoll ist eine Auszeit vor oder während einer Prüfungsphase. Aber auch danach kann es sinnvoll sein, sich Zeit zu nehmen, um zu entspannen.

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Auch Werkstudenten haben regulären Anspruch auf UrlaubFoto: Viktor_Gladkov / iStock

In der Regel müssen sich die Arbeitnehmer untereinander abstimmen, damit nicht alle für die gleiche Zeit Urlaub einreichen. Trotzdem sind die Schul- und Semesterferien in den meisten Betrieben den Arbeitnehmern mit Familien und schulpflichtigen Kindern, den Auszubildenden und den Werkstudenten vorbehalten.

Berücksichtigen sollten Studierende jedoch auch, dass das Besondere am Werkstudentenjob ist, dass die wöchentliche Arbeitszeit in den Semesterferien aufgestockt werden kann. Die 20-Stunden-Regel gilt nur in der Vorlesungszeit. In den Ferien ist es auch möglich Vollzeit zu arbeiten und die Zeit nutzen, um etwas mehr zu verdienen. Deshalb ist auch eine Auszeit von der Arbeit während des Semesters sinnvoll.

Urlaubsanspruch Werkstudent: Diese Ansprüche haben Studierende

Die Höhe des Urlaubsanspruchs hängt von den Arbeitstagen ab. Nach dem Bundesurlaubsgesetz hat ein Arbeitnehmer mit einer 6-Tage-Woche einen Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage. Arbeitet er fünf Tage in der Woche, sind es 20 Urlaubstage. Häufig sehen individuelle Tarifverträge oder Arbeitsverträge mehr Urlaubstage vor. In voller Höhe entsteht der Urlaubsanspruch, wenn mindestens ein halbes Jahr bei einer Firma gearbeitet wird.

Wer bisher nicht sehr lange in einem Unternehmen tätig ist, bei dem wird die Höhe des Urlaubsanspruchs nach dem entsprechenden Anteil an Monaten berechnet, die bereits dort gearbeitet wurde. Selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag keine explizite Regelung rund um das Thema Urlaub getroffen wurden, besteht selbstverständlich ein Urlaubsanspruch. Ein Blick in den Vertrag lohnt sich: Es kann sein, dass der Arbeitgeber durch einen Tarifvertrag mehr Urlaub gewährt, als es der gesetzlich definierte Anspruch vorschreibt.

Auswirkung von Teilzeitarbeit auf den Urlaubsanspruch

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Auch für Teilzeit-Kräfte gilt: Die Anzahl der Urlaubstage richtet sich nach der Anzahl der Tage, die pro Woche gearbeitet wird.Foto: coffeekai / iStock

Werkstudenten haben den Status eines Teilzeitmitarbeiters. Nach dem Gesetz hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland das Recht auf vier Wochen Urlaub. Bei einer Teilzeitbeschäftigung bedeutet das in einer 4-Tage-Woche insgesamt 16 Urlaubstage pro Jahr, bei einer 2-Tage-Woche insgesamt acht Tage Urlaub jährlich. Wer nur einen Tag in der Woche arbeitet, hat entsprechend pro Jahr vier Urlaubstage.

Die Zahl der Stunden, die gearbeitet wird, sind laut Gesetz übrigens nicht ausschlaggebend. Für die gesetzliche Regelung geht es nur um die Anzahl der Tage, die pro Woche gearbeitet wird. Das gilt auch für Werkstudenten, die bis maximal 20 Wochenstunden arbeiten dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Stunden pro Tag gearbeitet wird.

Urlaubsregelung bei unregelmäßiger Arbeitszeit

Gerade Werkstudenten haben oft eine Arbeitsstelle mit einer sehr unregelmäßigen Arbeitszeit. Dadurch ist die Zahl der Wochenstunden von Woche zu Woche verschieden. Trotzdem besteht auch in diesem Fall die Notwendigkeit, die Zahl der Urlaubstage zu berechnen. Zuerst wird hierzu die Zahl der Wochenstunden ermittelt, die im Durchschnitt gearbeitet wird. Danach wird der Urlaubsanspruch, den ein Mitarbeiter in Vollzeit im gleichen Unternehmen arbeitet, zum Vergleich herangezogen.

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Die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist abhängig davon, wie viele Tage pro Woche gearbeitet wirdFoto: Pra-chid / iStock

Wenn also die Arbeitszeit eines Werkstudenten im Durchschnitt jede Woche 17 Stunden beträgt und ein Mitarbeiter in Vollzeit 30 Tage oder 240 Stunden Urlaub erhält, kannst daraus der Anspruch auf Erholungsurlaub errechnet werden. Der volle Anspruch in Stunden wird dazu mit der durchschnittlichen Arbeitszeit pro Woche multipliziert und danach durch die Stundenzahl in Vollzeit geteilt.

Unabhängig davon, ob gelegentlich mehr oder weniger als die zulässigen 20 Stunden pro Woche gearbeitet wird, berechnet sich der Urlaubsanspruch immer anteilig anhand der durchschnittlichen Arbeitszeit.

Im Einzelfall kann es daher ein wenig kompliziert sein, den genauen Urlaubsanspruch zu berechnen. Trotzdem sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht darauf verzichten und eine klare Regelung aufstellen, damit es nicht im Laufe der Zeit zu Problemen kommen kann

Fazit: Auch Werkstudenten haben einen gesetzlichen Urlaubsanspruch

In vielen Arbeitsverträgen für Werkstudenten mag es nicht explizit erwähnt sein, doch es besteht ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Erholungsurlaub. Nach dem Bundesurlaubsgesetz sind Werkstudenten Teilzeitmitarbeiter und haben damit nicht den vollen Anspruch auf Erholungsurlaub.

Die Zahl der Tage wird anteilig errechnet, wobei die Zahl deiner Wochenstunden im Verhältnis zu einem Vollzeitarbeitsplatz der ausschlaggebende Faktor ist.

Auch Werkstudenten sollten diese Zeit für Erholung nutzen, oder aber, um sich intensiv auf Prüfungen vorzubereiten. Eine Anstellung als Werkstudent bringt viele Vorteile mit sich, die Studierende in vollen Zügen genießen sollte: Einerseits lässt sich schon etwas Geld verdienen, andererseits bietet eine Anstellung als Teilzeitangestellter genug Freizeit, um zu reisen und die Welt kennenzulernen, bevor das Studium beendet wird und es Zeit für eine Vollzeittätigkeit ist.

Häufig gestellte Fragen zum Urlaubsanspruch von Werkstudenten

Auch Werkstudenten haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Entscheidend für den Urlaubsanspruch ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche. Werkstudenten gelten per se als Teilzeit-Arbeitnehmer, die oft weniger Arbeitstage pro Woche haben, als ein Vollzeitarbeitnehmer. Wie viele Stunden dabei gearbeitet wird, ist übrigens egal, denn die Anzahl der Arbeitstage pro Woche entscheidet darüber, wie viele Urlaubstage gegeben werden müssen, um den gesetzlichen Mindestanspruch auf Urlaub zu erfüllen.

Die Höhe des Urlaubsanspruchs hängt auch von den Regelungen im Unternehmen ab, es gibt jedoch einen gesetzlichen Mindestanspruch, der bei vier Wochen Urlaub pro Jahr liegt. Entsprechend der Arbeitstage pro Woche ergeben sich daraus die Urlaubstage für das gesamte Jahr. So haben Arbeitnehmer mit einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen pro Jahr. Wer nur vier Arbeitstage pro Woche hat, für den reduziert sich der Anspruch auf 16 Urlaubstage, bei drei Tagen liegt er entsprechend bei 12 Tagen, werden zwei Arbeitstage pro Woche gemacht, liegt der Anspruch bei acht Tagen und wer nur einen Tag in der Woche arbeitet, bekommt mindestens vier Tage Urlaub pro Jahr zugesprochen.

Viele Arbeitgeber bieten ihren Angestellten allerdings auch fünf oder sechs Wochen Urlaub pro Jahr. Entsprechend ändert sich somit auch der Urlaubsanspruch. Vor allem, wer einen Tarifvertrag erhält, kann sich in der Regel über eine großzügigere Urlaubsregelung freuen.

Eine Auszahlung des Urlaubs ist auch für Werkstudenten grundsätzlich nicht möglich. Des liegt daran, dass der Urlaub der Erholung dienen soll und dem Arbeitnehmer die Möglichkeit bieten soll, sich zu entspannen und Kraft zu tanken. Das ist natürlich nicht möglich, wenn man auf den Urlaub verzichtet und sich seinen Urlaub auszahlen lässt. Aus diesem Grund ist eine Auszahlung der Urlaubstage nicht gestattet.

Für Werkstudenten sind flexible Arbeitszeiten besonders attraktiv, denn so können sie ihr Arbeitspensum an die Anforderungen an der Uni anpassen und entsprechend in der Prüfungszeit weniger und in der vorlesungsfreien Zeit mehr arbeiten. Auch bei flexiblen Arbeitszeiten kann der Urlaubsanspruch einfach ermittelt werden: Hierfür wird die durchschnittliche Wochenarbeitszeit ermittelt. Dafür sollte mindestens ein Arbeitsmonat zurate gezogen werden, um ein möglichst genaues Ergebnis zu erhalten. Um dann den Urlaubsanspruch zu berechnen, müssen die jährlichen Urlaubsstunden einer Vollzeitkraft in dem Unternehmen ermittelt werden. Auf Basis dieser jährlichen Urlaubsstunden kann dann der Urlaubsanspruch ermittelt werden. Dafür müssen die jährlichen Überstunden der Vollzeitkraft mit der durchschnittlichen Arbeitszeit des Werkstudenten multipliziert werden und dann durch die Wochenarbeitszeit der Vollzeitkraft geteilt werden.

Unter Umständen muss auch ein Werkstudent Überstunden machen (wichtig hierbei: Die maximale Wochenarbeitszeit von 20 Stunden darf nicht überschritten werden, ansonsten hat das sowohl für den Studierenden als auch für den Arbeitgeber Konsequenzen). In der Regel kann man sich die geleisteten Überstunden entweder auszahlen lassen oder einen Freizeitausgleich dafür erhalten. Wann die Überstunden für den Freizeitausgleich genutzt werden, kann ein Werkstudent allerdings nicht immer frei entscheiden, sondern muss manchmal auch Überstunden nehmen, wenn aktuell keine Arbeit für ihn anfällt und der Arbeitgeber es für sinnvoll erachtet, die Überstunden abzubauen. Freizeit durch Überstunden ist daher nicht so flexibel wie Freizeit durch Urlaubstage. Wichtig ist auch: Im Arbeitsvertrag ist in der Regel genau festgehalten, wie mit Überstunden in dem Unternehmen verfahren wird.

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